AFR18: Sursee, Schenkon und Mauensee wehren sich
Im Mai 2018 schickte der Kanton Luzern die Aufgaben- und Finanzreform 2018 den Gemeinden zur Vernehmlassung zu. In einer gemeinsamen Erklärung wehren sich die Gemeinden Luzern, Mauensee, Meggen, Schenkon, Sursee und Weggis gegen den in der Reform enthaltenen neuen Kostenteiler bei der Volksschule.
Die kantonale Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR18) will die Aufgaben von Kanton und Gemeinden sowie deren Finanzierung neu regeln. Am 3. Mai 2018 veröffentlichte der Kanton Luzern das Massnahmenpaket, das in Zusammenarbeit mit dem Verband Luzerner Gemeinden (VLG) zustande kam, und eröffnete damit die Vernehmlassung, die für die 83 Luzerner Gemeinden bis zum 20. Juli 2018 dauert. Die zentralen Elemente des Pakets sind die Gegenfinanzierung im Wasserbau, ein neuer Kostenteiler für die Volksschule sowie Anpassungen im Finanzausgleich.
Damit will der Kanton seine Finanzen ins Lot bringen und die Gemeinden stärker am Finanzausgleich beteiligen. Einer der Bestandteile im AFR18-Paket, der neue Kostenteiler von 50:50 für die Volksschule, ist ein politisches Postulat des VLG. Er macht eine Gegenfinanzierung von 160 Mio. Franken notwendig. Der VLG propagiert aber auch eine maximale Mehrbelastung der Gemeinden von 5 Mio. Franken oder von maximal 60 Franken pro Einwohner und Einwohnerin pro Jahr. Die jetzt vorliegenden Berechnungen würden zeigen, dass diese Rahmenbedingungen bei vielen Gemeinden zum Teil bei weitem nicht eingehalten werden könnte, schreiben die Gemeinden in einer Mitteilung.
Volksschulkostenteiler unverhältnismässig?
Die Gemeinden Luzern, Mauensee, Meggen, Schenkon, Sursee und Weggis gehören mehrheitlich zu jenen neun Gemeinden, die durch die AFR18 insgesamt mit 36 Mio. Franken pro Jahr stärker belastet würden. Die Pro-Kopf-Belastung liege bei diesen Gemeinden zwischen 90 (Mauensee) und 888 Franken (Meggen). Insgesamt 17 Gemeinden tragen 92,4 Prozent der Gesamtbelastung durch die anvisierte Aufgaben- und Finanzreform. Trotzdem stimmen die sechs Gemeinden der neuen Gegenfinanzierung beim Wasserbau zu, ebenso der Anpassung des Finanzausgleichs. Abgelehnt wird aber der neue Kostenteiler bei der Volksschule. Die Gemeinden stützen ihre ablehnende Haltung auf folgende Argumente:
Der neue Kostenteiler bei der Volksschule führe mit der vorgeschlagenen Gegenfinanzierung zu neuen, systemwidrigen, massiven Verzerrungen bei der finanziellen Beteiligung der Gemeinden, heisst es in der Mitteilung weiter. Eine ausgewogene Kostenbeteiligung von Kanton und Gemeinden sowie eine Neuregelung der Mitsprache müsse losgelöst von der AFR18 gefunden werden. Die Mehrbelastung der ressourcen- und wirtschaftsstarken Gemeinden führe zu negativen Effekten, die Auswirkungen auf den gesamten Kanton haben würden:
1. Verlust an Finanzkraft und Gefährdung des «kantonalen Wirtschaftsmotors».
2. Gefährdung der Solidarität unter den Gemeinden.
3. Rückschritt im nationalen Standortwettbewerb.
4. Die langfristigen Auswirkungen machen letztlich alle Gemeinden zu Verlierern.
Neue Vorlage ausarbeiten und Steuergesetzreform 2020 berücksichtigen
Die sechs Gemeinden verlangen, dass der Regierungsrat die Vorlage überarbeitet. Dabei seien folgende Punkte zu berücksichtigen:
1. Der Kanton hätte in den vergangenen 10 Jahren seine Verschuldung deutlich stärker reduzieren können als die Gemeinden.
2. Der Kanton sei mit einem finanziellen Übergangsproblem im nationalen Finanzausgleich NFA konfrontiert, welches er mit der dauerhaften Verschiebung von Kosten auf die Gemeinden lösen wolle.
3. Mit den Vorschlägen verletze der Kanton die im Projekt gesetzten Ziele. So lege er willkürlich bei der Verbundaufgabe Sondersteuer den Teiler neu auf 72:28 zu Gunsten des Kantons fest.
4. Die Entwicklungsperspektiven der vorgeschlagenen neuen Aufgabenverteilung führe in Zukunft zu noch deutlich stärkeren Belastungen der Gemeinden.
Die sechs Gemeinden schlagen vor, dass der Kanton eine Reform mit einer «AFR light» und einem «Finanzausgleich light» angeht und dabei die Steuergesetzreform 2020 berücksichtigt. Dabei gelte es die Gesamtsicht der Entwicklungen zu betrachten. Die verstärkte Mitwirkung und Mitbestimmung der Gemeinden bei den Volksschulthemen müsse sichergestellt werden. Schliesslich erwarten die sechs Gemeinden, dass der Kanton die Gemeinden im Zuge der Steuervorlage 17 hälftig an der Erhöhung des Kantonsanteils bei den Bundessteuern beteiligt.