Ab 1. Januar 2022 gilt eine Schleppschlauch-Pflicht, vorderhand aber noch mit Ausnahmen. (Foto ZVG)
Ab 1. Januar 2022 gilt eine Schleppschlauch-Pflicht, vorderhand aber noch mit Ausnahmen. (Foto ZVG)
18.11.2021

Die Landwirte bekommen mehr Zeit

von Red

Ab 1. Januar 2022 gilt ein Schleppschlauch-Obligatorium für bestimmte landwirtschaftliche Flächen. Nun hat der Kanton aber eine Übergangsregelung festgelegt, weil auf Bundesebene dasselbe Ansinnen auf den 1. Januar 2024 verschoben worden ist.

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