14.01.2017

Dringliche Einzelinitiative zur Verhinderung eines automatischen budgetlosen Zustandes eingereicht

Gemäss der Finanzgesetzgebung des Kantons Luzern untersteht der Steuerfuss jedes Jahr automatisch dem fakultativen Referendum, sofern er über 1.6 Einheiten liegt. Dies wird ab 2017 der Fall sein und führt künftig jeweils zu Jahresbeginn automatisch zu einem im Minimum rund zweimonatigen budgetlosen Zustand.

Diesen Missstand will FDP-Kantonsrat Charly Freitag (Bild) mittels einer dringlichen Einzelinitiative beseitigen. Künftig soll das Referendum nur noch bei einer Erhöhung des Steuerfusses gelten, nicht aber, wenn der Steuerfuss gleich bleibt.


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