Wer Homeschooling macht, erhält keine finanzielle Entschädigung. Dies entschied das Kantonsgericht. (Foto Keystone)
Wer Homeschooling macht, erhält keine finanzielle Entschädigung. Dies entschied das Kantonsgericht. (Foto Keystone)
28.05.2020

Für Privatunterricht gibts keine Entschädigung

von Daniel Zumbühl

Ein Oberkircher Elternpaar erhält von der Gemeinde keine Entschädigung für den Privatunterricht, den die Mutter den beiden Zwillingsmädchen erteilte. Das Kantonsgericht wies die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ab.

Anmelden

Diese Inhalte sind für Basic-Mitglieder des «Klub S» reserviert.

Registrieren Sie sich kostenlos als Klubmitglied und lesen Sie sofort weiter!

Als Basic-Mitglied werden sie tagesaktuell über das Neuste aus der Region informiert und haben eingeschränkten Zugang zu den Inhalten auf unserer Website. Sie profitieren zudem von vielen Vergünstigungen, Events und Verlosungen.


Schon gelesen?

Anzeigen

Zum E-Paper

Lesen Sie unser wöchentlich erscheinendes E-Paper und tauchen Sie ein in spannende Reportagen, Politkrimis und erfahren Sie das Neuste aus Ihrer Gemeinde.

zum ePaper

Meistgelesen

Instagram