Die Schützen wehren sich gegen die EU-Waffenrichtlinie und ergriffen das Referendum. FOTO: Archiv/Fabian Zumbühl
Die Schützen wehren sich gegen die EU-Waffenrichtlinie und ergriffen das Referendum. FOTO: Archiv/Fabian Zumbühl
24.04.2019

«Gesetze erlässt man nicht zum Plausch»

Die Teilrevision des Waffengesetzes sorgt für erhitzte Gemüter. Diese Zeitung sprach mit Schützen, Waffensammlern, Jägern und Polizisten. Die Meinungen sind geteilt.

Nachdem die Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz das Referendum gegen die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie ergriffen hat, kommt es am 19. Mai zur Abstimmung. Direkt betroffen und somit Gegner der Teilrevision ist die Feldschützengesellschaft Sursee. Doch auch Waffenhändler müssen eventuell mit Einbussen rechnen. Befürworter der Teilrevision sehen die Anpassung jedoch als zumutbar an. Bei einem Nein drohe dem «Schengen/Dublin» das Aus.    

 

aaa

Waffen können nichts dafür

Gegen eine Anpassung des Waffengesetzes an die Richtlinien der EU ist Daniel Bossert, Präsident der Feldschützengesellschaft Sursee. Er befürchtet, dass mit einem Ja das Waffengesetz in den kommenden Jahren weiter angepasst und verschärft würde. «Die Waffen selber können nichts dafür. Was der Mensch mit den Waffen anstellt, ist das Problem. Und wer Schaden anrichten will, kommt so oder so an eine Waffe», sagt Bossert. Eine Verschärfung des Gesetzes werde die Kriminalität nicht senken, jedoch einen Mehraufwand für die Schützen bedeuten. Wie dieser Mehraufwand konkret aussehe, könne er erst nach der Abstimmung sagen. «Die EU-Waffenrichtlinie ist nutzlos. Legitimiert wird sie als Massnahme gegen die aktuelle Terrorwelle – doch seit deren Beginn wurde noch kein einziges Attentat mit einer Legalwaffe verübt. Gesetze erlässt man nicht zum Plausch. Solcher Unsinn geht zu weit!»

 

bbb

Existenz nicht bedroht

Ebenfalls gegen die Teilrevision ist Peter Boller von Waffen Boller in Sempach. Der Büchsenmacher ist überzeugt, dass das Schengen/Dublin-Abkommen bei einem Nein weiter bestehen bliebe. «Das ist Angstmacherei. Die EU ist auf die internationale Zusammenarbeit angewiesen», sagt Boller. Seine Existenz als Büchsenmacher sei bei einem Ja nicht gefährdet. Nur ein kleiner Prozentsatz seiner Ware bestehe aus halbautomatischen Waffen. «Wenn der Schützenverein zwei, drei Waffen bestellt, ist das ein guter Auftrag, wirkt sich aber nicht gross auf die Jahreseinnahmen aus.» Zudem könne er sich vorstellen, dass es bei einem Ja zu einer automatischen Verschiebung der Kundenwünsche kommen könnte.

 

Für Jäger ändert nichts – oder?

Im Bundesbüchlein zur Abstimmung über die Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie steht auf Seite 38: «Für Jägerinnen und Jäger ändert sich ebenfalls nichts.» Dieser Satz hält den Verband Revierjagd Luzern nicht davon ab, von «klaren Einschränkungen für Jägerinnen und Jäger» zu sprechen. Allen voran bestreitet der Verband, dass halbautomatische Waffen für Jäger keine Rolle spielen würden. «Wir dürfen heute halbautomatische Waffen besitzen und damit auch jagen, sofern ihr Magazin nicht mehr als zwei Schuss aufnehmen kann.» 

 

Verschärfungen befürchtet

Revierjagd Luzern rechnet zudem in Zukunft mit weiteren Verschärfungen, da die EU-Waffenrichtlinie eine Überprüfung ihrer Wirksamkeit alle fünf Jahre vorsehe. «Solange, bis den Bürgern der Besitz von Sturmgewehren, Pistolen und halbautomatischen Jagdwaffen ausnahmslos untersagt wird», schreibt der Verband auf seiner Homepage. Am Beispiel der aktuellen Umsetzung in Österreich zeigt Revierjagd Luzern auf, dass die Schützenvereine mindestens 100 Mitglieder zählen müssen. «So müssen unsere Vereine zwangsfusionieren», beklagt sich der Verband.

 

Die Verordnung abwarten

Max Thürig, Obmann der Jagdgesellschaft Seckwald Schlierbach, hat eine andere Meinung. Er sagt: «Ich kann mir das nicht vorstellen. Jagd ist in der Schweiz ein Staatsregal, so haben wir einen gesetzlichen Auftrag.» Über die Auswirkungen der EU-Waffenrichtlinie auf die Jagd mag er allerdings nicht spekulieren. «Ich bin der vollsten Überzeugung, dass man momentan zu den Auswirkungen auf die Jagd keine fundierte Aussage machen kann, da die Verordnung, die alles im Detail regelt, noch gar nicht vorliegt», hält der erfahrene Jäger fest. Max Thürig ergänzt, dass davon auszugehen sei, dass sich nichts ändere. Er erinnert daran, dass mit einem Nein zur EU-Waffenrichtlinie sehr viel aufs Spiel gesetzt werde. Die Unsicherheit über die Zukunft der Schweiz bei der Teilnahme bei Schengen-Dublin macht ihm Respekt. «Wir spielen mit dem Feuer.» Der Umgang der EU mit Grossbritannien beim Brexit zeige das. Max Thürig fügt an: «Auch in Deutschland und Italien gehen die Leute auf die Jagd – mit der EU-Waffenrichtlinie.» Zur Angst vor dem Verbot der halbautomatischen Waffen meint er, sie würden auf der Jagd eine marginale Rolle spielen. 

 

Der Kanton sagt Ja

Adi Achermann, der Kommandant der Luzerner Polizei, teilt die Meinung von Max Thürig: «Im Moment kann nur beschränkt abgeschätzt werden, ob die Luzerner Polizei von der neuen EU-Waffenrichtlinie betroffen ist.» Zuerst müsse die entsprechende Verordnung ausgearbeitet werden. «Ein gewisser zusätzlicher Registrierungsaufwand ist aber absehbar», erklärt er. Auch der Unterschied zwischen dem heute notwendigen Waffenerwerbsschein und der neuen Ausnahmebewilligung kann der Polizeikommandant nicht benennen. Der Kanton Luzern indessen nimmt Stellung. Er empfiehlt auf seiner Homepage ein Ja am 19. Mai. «Ein Nein könnte in letzter Konsequenz zu einer Beendigung der Schengen-Zusammenarbeit führen. Dies hätte negative Folgen im Bereich der Sicherheit und für den Tourismus.»

 

 

Halbautomatische Waffen im Visier

Um was geht es? Die Teilrevision des Waffengesetzes sieht vor, halbautomatische Waffen mit grossem Magazin der Kategorie der verbotenen Waffen zuzuordnen, wie es im Abstimmungsbüchlein vom 19. Mai heisst. Die Waffen dürfen weiter erworben und im Schiesssport eingesetzt werden. Schützen, die eine solche Waffe erwerben, müssen nach fünf und nach zehn Jahren nachweisen, dass sie Mitglied in einem Schützenverein sind oder regelmässig schiessen. Personen, die bereits eine solche Waffe besitzen, dürfen sie behalten. Die Waffe muss aber, falls noch nicht registriert, innert drei Jahren beim kantonalen Waffenbüro gemeldet werden. Eine Gebühr gibts nicht.

Die wesentlichen Voraussetzungen für den Waffenerwerb ändern nicht. Ein Sturmgewehr kann nach dem Militärdienst weiterhin erworben werden, ohne neue Auflagen. Für Jäger ändert sich nichts, heisst es im offiziellen Bundesbüchlein.

Einstimmiger Entscheid nötig

Wird das Waffenrecht nicht angepasst, tritt das Schengen/Dublin-Abkommen automatisch ausser Kraft. Es sei denn, der Ausschuss (EU-Kommission und alle EU-Mitgliedstaaten) beschliesst innert 90 Tagen etwas anderes. Der Entscheid, die Zusammenarbeit mit der Schweiz fortzusetzen, müsste einstimmig sein. Ein Wegfall der bilateralen Abkommen beträfe die Sicherheit, das Asylwesen, den Grenzverkehr, den Tourismus sowie die Volkswirtschaft.

 


Schon gelesen?

Anzeigen

Zum E-Paper

Lesen Sie unser wöchentlich erscheinendes E-Paper und tauchen Sie ein in spannende Reportagen, Politkrimis und erfahren Sie das Neuste aus Ihrer Gemeinde.

zum ePaper

Meistgelesen

Instagram