Grundeigentümer sollen höher entschädigt werden
Der Luzerner Regierungsrat möchte Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen bei einem Landerwerbsverfahren früher einbeziehen und besser entschädigen. Den Gesetzesentwurf dazu hat die Regierung nun dem Kantonsrat vorgelegt.
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