Härtefallregelung wird branchenspezifisch
Der Kanton Luzern hat seine Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen an Bundesbestimmungen angepasst. Neu können Unternehmen, die in mehreren Sparten tätig sind, dafür einzeln Unterstützung beantragen.
Diese Inhalte sind für Basic-Mitglieder des «Klub S» reserviert.
Registrieren Sie sich kostenlos als Klubmitglied und lesen Sie sofort weiter!
Als Basic-Mitglied werden sie tagesaktuell über das Neuste aus der Region informiert und haben eingeschränkten Zugang zu den Inhalten auf unserer Website. Sie profitieren zudem von vielen Vergünstigungen, Events und Verlosungen.