Kantonsgericht lagert Akten in der Speicherbibliothek Büron ein
Die Kooperative Speicherbibliothek Schweiz in Büron wird neuer Aufbewahrungsort für Gerichtsakten des Luzerner Kantonsgerichts. Die Akten werden bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren in Büron archiviert.
Das Luzerner Kantonsgericht hat als Archiv-Lösung für den steigenden Platzbedarf von Gerichtsakten die Speicherbibliothek in Büron gewählt. Nach Abschluss eines Verfahrens ist das Gericht nach geltendem Recht verpflichtet, die Akten 30 Jahre lang aufzubewahren, bevor sie anschliessend dem Staatsarchiv übergeben werden. Derzeit befinden sich diese Akten in den Räumlichkeiten des Kantonsgerichts – der Platz dafür wird aber immer knapper. Ab Oktober 2018 soll nun ein Teil der Akten in der Speicherbibliothek archiviert werden, wo sie bis Ablauf der gesetzlichen Frist verbleiben.
Die Papiere lagern brandgeschützt unter konservatorisch und sicherheitstechnisch optimalen Bedingungen in einem erdbebengeschützten Hochregallager: Roboter befördern die in Behältern eingelagerten Akten an ihren Platz im 14 Meter hohen Regal. Es besteht ausreichend Platz, um Gerichtsakten auch künftig über Jahrzehnte einzulagern.
Bereits sieben Kunden aus der ganzen Schweiz
Das Kantonsgericht Luzern ist die siebte Einrichtung, die die Vorzüge des teilautomatisierten Hochregallagers in Büron nutzen wird. Die übrigen sechs Einrichtungen, allesamt Bibliotheken aus Zürich, Basel, Luzern, Solothurn und St. Gallen, sind zugleich Mitglieder des Vereins «Kooperative Speicherbibliothek Schweiz», der für den Betrieb zuständig ist.