Kein Anrecht auf Bestattung?
Kinder, die vor der 22. Schwangerschaftswoche tot auf die Welt kommen, dürfen laut Bundesverfassung nicht im Personenstandsregister eingetragen werden – was den Eltern die Bestattung ihres Kindes erheblich erschwert. Diese Regelungen können je nach Region variieren. In unserer Region gibt es Möglichkeiten, diese Kinder zu beerdigen.
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