Luzerner Jugendparlament erhält kein Vorstossrecht
Das Luzerner Jugendparlament soll im Kantonsrat keine Vorstösse, sondern weiterhin nur Petitionen einreichen können. Der Kantonsrat hat aber die Regierung beauftragt, den Zweck und die Wirkung des Jugendparlaments zu evaluieren.
Diese Inhalte sind für Premium-Mitglieder des «Klub S» reserviert.
Premium-Mitglieder haben Zugang zu allen Inhalten auf unserer Website, zum E-Paper und/oder der Wochenzeitung. Sie profitieren zudem von exklusiven Vergünstigungen, Verlosungen und weiteren Klub-S-Angeboten.