Das Bundesgericht stützt mit seinem Urteil die Sicht der Gemeinde Oberkirch als Beschwerdeführerin, wenn sie sich auf die Gemeindeautonomie beruft. (Foto unsplash/tingeyinjurylawfirm)
Das Bundesgericht stützt mit seinem Urteil die Sicht der Gemeinde Oberkirch als Beschwerdeführerin, wenn sie sich auf die Gemeindeautonomie beruft. (Foto unsplash/tingeyinjurylawfirm)
10.09.2024

Mehrwertabgabe zu Recht erhoben

von Daniel Zumbühl

Die Gemeinde Oberkirch verpflichtete einen Grundeigentümer im Gebiet Münigen zu Recht vertraglich zur Leistung einer Mehrwertabgabe. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde der Gemeinde gegen das Urteil des Kantonsgerichts gut.

Anmelden

Diese Inhalte sind für Premium-Mitglieder des «Klub S» reserviert.

Premium-Mitglieder haben Zugang zu allen Inhalten auf unserer Website, zum E-Paper und/oder der Wochenzeitung. Sie profitieren zudem von exklusiven Vergünstigungen, Verlosungen und weiteren Klub-S-Angeboten.

Premium-Mitglied werden

Schon gelesen?

Anzeigen

Zum E-Paper

Lesen Sie unser wöchentlich erscheinendes E-Paper und tauchen Sie ein in spannende Reportagen, Politkrimis und erfahren Sie das Neuste aus Ihrer Gemeinde.

zum ePaper

Meistgelesen

Instagram