Die Luzerner Regierung will die Finanzierung der Ergänzungsleistungen unbefristet regeln. (Foto Unsplash/Jack Finnigan)
Die Luzerner Regierung will die Finanzierung der Ergänzungsleistungen unbefristet regeln. (Foto Unsplash/Jack Finnigan)
05.07.2022

Regelung zu den Ergänzungsleistungen soll fortgeführt werden

von PD

Auf Anfang 2020 wurden die den Ergänzungsleistungen maximal anrechenbaren Heimtaxen erhöht. Für die Jahre 2021 und 2022 wurde eine Begrenzung der solidarischen Finanzierung der Ergänzungsleistungen zu einer AHV-Rente im Heim unter den Gemeinden eingeführt. Diese soll nun unbefristet fortgeführt werden.

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