Regelung zu den Ergänzungsleistungen soll fortgeführt werden
Auf Anfang 2020 wurden die den Ergänzungsleistungen maximal anrechenbaren Heimtaxen erhöht. Für die Jahre 2021 und 2022 wurde eine Begrenzung der solidarischen Finanzierung der Ergänzungsleistungen zu einer AHV-Rente im Heim unter den Gemeinden eingeführt. Diese soll nun unbefristet fortgeführt werden.
Diese Inhalte sind für Basic-Mitglieder des «Klub S» reserviert.
Registrieren Sie sich kostenlos als Klubmitglied und lesen Sie sofort weiter!
Als Basic-Mitglied werden sie tagesaktuell über das Neuste aus der Region informiert und haben eingeschränkten Zugang zu den Inhalten auf unserer Website. Sie profitieren zudem von vielen Vergünstigungen, Events und Verlosungen.