28.06.2016
Revidierte Kirchenverfassung der Reformierten liegt vor
Die Stimmberechtigten der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Luzern haben im Dezember 2015 einer Totalrevision ihrer Kirchenverfassung zugestimmt. Der Regierungsrat legt diese nun dem Kantonsrat zur Genehmigung vor. Einzelne Bereiche der bisherigen Verfassung, die aus dem Jahr 1968 stammt, wurden neu oder anders geregelt.