(Foto Pixabay)
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14.10.2021

Betrügerduo: Mutter und Sohn angeklagt

von PD

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Verfahren gegen eine Frau und ihren Sohn abgeschlossen. Um sich einen luxuriösen Lebensstil zu ermöglichen, haben die Beschuldigten u.a. gefälschtes pornografisches Bildmaterial verkauft und Heiratsschwindel betrieben. Für beide Personen gilt die Unschuldsvermutung.

Im Jahr 2016 starteten die 70-jährige Frau und ihr 33-jährige Sohn ihr Geschäft mit dem Verkauf von pornografischem Material. Bis zur ihrer Verhaftung im Oktober 2018 haben sie pornografisches Material von einer kanadischen Website heruntergeladen und dieses Material anschliessend auf einschlägigen Websites als «eigenes Material» verkauft. Sie gaben sich gegenüber den Käufern als die betreffenden Frauen aus und führten diese so hinters Licht. Sie ergaunerten so mehrere hunderttausend Franken. 

Dem Sohn wird vorgeworfen, dass er sich, mit Unterstützung seiner Mutter, einem Mann gegenüber als junge Frau ausgegeben hat, um anschliessend via WhatsApp ein Vertrauensverhältnis zu diesem Mann aufzubauen. Er hat dem Opfer eine Liebesbeziehung vorgegaukelt, und dann von ihm mehrere tausend Franken ertrogen.

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Heiratsschwindel und Versicherungsbetrug

Der Beschuldigten wird zudem mehrfache Heiratsschwindlerei vorgeworfen. Gemäss Anklageschrift soll sie mit dem Ziel, einen vermögenden Mann zu finden, Kontaktinserate geschaltet haben, um dann beziehungswillige Senioren auszunutzen. Sie soll so mehrere hunderttausend Franken eingenommen haben.

Darüber hinaus werden den beiden Beschuldigten Versicherungsbetrug, unrechtmässiger Bezug von Sozialhilfe und Sozialversicherungsleistungen, Pfändungsbetrug, Urkundenfälschungen und weitere Delikte vorgeworfen.

Das beschuldigte Betrügerduo konnte sich mit dem ergaunerten Geld einen luxuriösen Lebensstil leisten. Im Verfahren hat die Staatsanwaltschaft zwei Luxusautos beschlagnahmt. Zudem wurden bei einer Hausdurchsuchung diverse Gelder, mehrere wertvolle Uhren und teurer Schmuck sichergestellt.

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Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die beiden Anklagen zur Beurteilung an das Kriminalgericht des Kantons Luzern überwiesen. Wann die Verhandlung stattfindet ist noch offen. Für beide Beschuldigte gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.


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