Diese beiden Feldsperlinge sind noch kaum befiedert und völlig hilflos. Ausserhalb des schützenden Nestes sind sie ein Fall für die Pflegestation. (Foto Schweizerische Vogelwarte )
Diese beiden Feldsperlinge sind noch kaum befiedert und völlig hilflos. Ausserhalb des schützenden Nestes sind sie ein Fall für die Pflegestation. (Foto Schweizerische Vogelwarte )
20.04.2020

Allein, aber nicht verlassen

von Pd (1)

Der Frühling liegt in der Luft, und dies spüren auch unsere Singvögel. Viele Arten haben schon vor einiger Zeit zu brüten begonnen und ziehen nun ihre Jungen auf. Auch die ersten Vogelkinder verspüren bereits den Drang, sich in die Welt ausserhalb des Nests zu wagen – teilweise sogar, bevor sie richtig fliegen können. Die Eltern sorgen aber für sie, weswegen unsere Hilfe meist nicht benötigt wird.

Unsere Singvögel zählen zu den sogenannten Nesthockern. Nach dem Schlüpfen sind die Jungen zunächst blind und unbefiedert, sie sind folglich vollständig von der Fürsorge ihrer Eltern abhängig. Während rund zwei bis drei Wochen werden die Jungvögel von ihren Eltern gefüttert und anfänglich auch gewärmt. Anschliessend fliegen sie aus. Amseln, Hausrotschwänze und viele andere Arten verlassen das schützende Nest manchmal bereits, bevor sie richtig fliegen können. Sie sind aber gut gerüstet, um ausserhalb des Nestes zu überleben, und werden von ihren Eltern noch einige Zeit gefüttert, bis sie selbstständig sind. Für die Vogelfamilie ist dieses frühe Losziehen des Nachwuchses ein Vorteil – getrennt voneinander sind die Jungvögel für Feinde nämlich schwieriger zu entdecken. 

Hilfe oft nicht nötig

In den meisten Fällen sind am Boden oder in einem Gebüsch sitzende Jungvögel nicht hilfsbedürftig. Es wäre falsch, sie mitzunehmen, zumal selbst die kompetenteste Pflegeperson die Aufzucht nie so geschickt meistert wie die Vogeleltern. In menschlicher Obhut aufgezogene Jungvögel dürften daher eine geringere Überlebenschance haben. Befinden sich die Jungvögel in akuter Gefahr, beispielsweise durch lauernde Katzen oder Strassenverkehr, so können sie in ein nahe gelegenes Gebüsch gesetzt werden. Der Geruch des Menschen stört die Vogeleltern nicht, angefasste Jungvögel werden nach wie vor umsorgt. Wenn man unsicher ist, ob die Vogeleltern in der Nähe sind, so beobachtet man den Jungvogel aus mindestens 50 m Distanz. Wenn er während einer Stunde nicht von den Eltern mit Futter versorgt wird, gehört er in eine Pflegestation. Von einer Aufzucht zu Hause raten wir ab – die Haltung und Pflege einheimischer Singvögel erfordert nämlich nicht nur Fachwissen, sondern auch eine kantonale Bewilligung.


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