Die Regierung will Brandbekämpfung breiter finanzieren
Um Brände in Zukunft mit mehr Löscheinrichtungen besser bekämpfen zu können, soll deren Finanzierung breiter abgestützt werden. Der Regierungsrat will den Radius für Beiträge erweitern und Abgaben für Löschweiher ermöglichen.
«In ländlichen Gebieten fehlt es oft an geeigneten Löscheinrichtungen für die Brandbekämpfung», schreibt der Regierungsrat. Unter anderem deshalb, weil Hydranten in entlegenen Siedlungen zu teuer oder technisch schwierig realisierbar seien. Zudem könnten aktuell Eigentümer bei anderen Wasserbezugsorten wie etwa so genannte «Löschwasserbehältern», die in ländlichen Gebieten häufig besser geeignet seien, nicht in die Finanzierung eingebunden werden.
Bisher Perimeter von 100 Meter
Die Feuerwehren müssten das Löschwasser, wenn es vor Ort an Löscheinrichtungen fehle, über weite Strecken zur Brandstelle befördern. «Das ist zeitaufwendig und mit Leistungsverlusten verbunden», erklärt der Regierungsrat. Zudem erhöhten zunehmende Trockenperioden das Brandrisiko und verschärfe die Situation beim Löschwasser.
Bis dato finanzieren Gebäudeeigentümer Hydranten mit, wenn «Mit diesen Rahmenbedingungen bekunden die für die Erstellung und Finanzierung von Löscheinrichtungen verantwortlichen Gemeinden zunehmend Mühe, genügend Mittel bereitzustellen», weiss der Regierungsrat. Auch die Gebäudeversicherung zahlt mit.
Zwei wesentliche Änderungen
Weiter seien heute auch Gebäude, die mehr als 100 Meter vom Wasserbezugsort entfernt seien, einigermassen wirkungsvoll mit Löschwasser geschützt. Sie beteiligen sich aber nicht an der Finanzierung dieser wichtigen Infrastruktur.
Deshalb schlägt der Regierungsrat vor, den Gemeinden zusätzliche Möglichkeiten in die Hände zu geben, um ihren gesetzlichen Auftrag der Bereitstellung von Löscheinrichtungen besser erfüllen zu können:
– Erweiterung des massgebenden, beitragsbestimmenden Radius von 100 auf 400 Meter;
– Neu können neben Beiträge für Hydrantenanlagen auch Abgaben für andere Wasserbezugsorte wie etwa für Löschwasserbehälter und -weiher erhoben werden.
Die im Kantonsrat vertretenen Parteien begrüssten die vorgeschlagene Gesetzesänderung grossmehrheitlich. 40 der 58 Gemeinden, die an der Vernehmlassung teilnahmen, befürworten die Gesetzesänderung. Statt zwei Prozent soll neu die Höchstgrenze des individuellen Prozent ein Prozent des Gebäudeversicherungswerts sein. Auch massgebliche Verbände wie der Hauseigentümerverband Luzern oder der Verband Luzerner Gemeinden stehen dahinter.
Berggebiet befürchtet höhere Kosten
Auf Ablehnung stiess die Vorlage bei der SVP, der Arbeitsgruppe Berggebiet, vom Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband sowie insbesondere von der Region Luzern West. Sie kritisieren, dass ländliche Gebiete und die Landwirtschaft überdurchschnittlich stark zur Kasse gebeten würden, die Gebäudeversicherung beteilige sich zu wenig und dass es an einer gesamtheitlichen Betrachtungsweise fehle.
Nach der Vernehmlassung wurde die Vorlage mit der Region Luzern West besprochen. Dabei konnten deren Eingaben teilweise aufgenommen und Missverständnisse ausgeräumt werden. Insbesondere konnte aufgezeigt werden, dass es keineswegs Ziel der Gesetzesänderung ist, ländliche Gebiete flächendeckend mit Löschwasserbehältern und Löschweihern auszustatten.
Gemeinden entscheiden weiter
Der Regierungsrat erklärt: «Die teilweise bestehende Unterversorgung an solchen Löscheinrichtungen soll nur punktuell auf Antrag der Gemeinden behoben werden.» Und zwar dort, wo dies mit verhältnismässigem Aufwand möglich sei und eine gesamtheitliche Sicht auf das Gebiet dies nahelege.
Die Botschaft zur Gesetzesänderung soll im weiteren Verlauf des Jahres im Kantonsrat beraten werden.