Der Kantonale Führungsstab sucht freiwillige Helfer mit medizinischer Grundausbildung. (Symbolbild Pixelio)
Der Kantonale Führungsstab sucht freiwillige Helfer mit medizinischer Grundausbildung. (Symbolbild Pixelio)
09.11.2020

Freiwillige Helfer gesucht

von RED (1)

Der Kantonale Führungsstab ruft Freiwillige mit medizinischer Grundausbildung zu Hilfe. Freiwillige können sich online melden. Der Kantonale Führungsstab prüft die Angaben und setzt freiwillige Helferinnen und Helfer zum Beispiel in COVID-19 Drive-In ein.

Medizinisches Fachpersonal kann im Gesundheitsbereich an verschiedenen Stellen wertvolle Dienste leisten. Wichtig ist die kantonale Priorisierung und Verteilung von freiwilligen Helferinnen und Helfer. Falls sie die unten aufgeführten Voraussetzungen erfüllen, können sich online unter www.lu.ch/freiwilligenarbeit eintragen, wie der Kanton in einer Medienmitteilung verlauten lässt. Mögliche Arbeiten umfassen medizinische Facharbeiten zum Beispiel in Drive-in Testzentren oder auch administrative Unterstützung im medizinischen Bereich.

Voraussetzungen:

-Abgeschlossene Ausbildung in einem medizinischen Beruf (z.B. Pflege, MPA, SRK) oder im letzten Jahr der Ausbildung

aaa

-Medizinstudenten ab dem 4. Jahr

-Samariter mit gültigem Kurs-Zertifikat Ersthelfer Stufe 2 IVR

-abgeschlossene Ausbildung in einem Laborberuf (z.B. Laborant) oder im letzten Jahr der Ausbildung

bbb

-Apothekerinnen und Apotheker

-Pharmaassisteninnen und –assistenten

-Minimale Verfügbarkeit 50%

-Bereitschaft zu gelegentlichen Einsätzen abends oder an Wochenenden

-eigenes Fahrzeug zur Anreise von Vorteil

-selbst nicht zur einer Risikogruppe gehörend

Der Kantonale Führungsstab ist für die Koordination aller freiwilligen Helferinnen und Helfer zuständig. Er prüft die Angebote und setzt – unter Berücksichtigung der Vor- und Fachkenntnisse – die Personen in den Bereichen ein, die jetzt eine entsprechende Unterstützung brauchen. Über den Einsatz entscheiden die zuständigen Behörden und Institutionen.

Der Kanton Luzern schliesst für die freiwilligen Helfer während des Arbeitseinsatzes eine Personenversicherung ab. Die finanzielle Entschädigung und weitere Details zum Arbeitsverhältnis werden direkt mit den Institutionen besprochen, für welche die Einsätze geleistet werden.


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