Gutachten soll mehr Klarheit bringen
Der Gerichtsfall um eine versuchte Tötung auf einer Baustelle in Eich 2022 zieht sich in die Länge. Das Kantonsgericht zweifelt an der Schuldfähigkeit des Beschuldigten und will mehr wissen.
Das Luzerner Kriminalgericht hat das Verfahren um eine versuchte Tötung auf einer Baustelle in Eich sistiert. Es ordnete nachträglich ein forensisch-psychiatrisches Gutachten beim Beschuldigten an, da es an dessen Schuldfähigkeit zweifelt. Auch eine allfälligen Massnahmebedürftigkeit müsse geprüft werden, teilte das Luzerner Kriminalgericht in seinem Rechtsspruch vom Montag mit. Bis zum Vorliegen des Gutachtens werde das Verfahren deshalb sistiert.
Der Beschuldigte sei nach 27 Tagen trotz dringendem Tatverdacht und offensichtlicher Fluchtgefahr ohne Ersatzmassnahmen aus der Untersuchungshaft entlassen worden, schrieb das Gericht. Seither befinde sich der Beschuldigte gemäss seines Verteidigers mutmasslich in Polen. Weder ihm noch der Familie sei die Kontaktaufnahme gelungen, hatte der Verteidiger am Prozess vom 3. September gesagt.
«Wie in einer anderen Welt»
Laut Zeugenbefragungen hat sich der Beschuldigte in der Woche vor der Tat seltsam verhalten, hiess es während des Prozesses. Er habe unter anderem die Arbeit verweigert und teilweise nicht reagiert, wenn man ihn ansprach. Ein Zeuge gab an, dass er im Kopf «wie in einer anderen Welt" gewesen sei.
Auch gab der Beschuldigte bei einer Einvernahme an, schon in psychiatrischer Behandlung gewesen zu sein. Damals habe er seine Arbeit verloren, da er sich nicht mehr habe konzentrieren können. Der Psychiater verschrieb ihm Medikamente, welche er er später absetzte.
Zurück an Staatsanwaltschaft
Aufgrund dieser Erwägungen bestehen für das Kriminalgericht erhebliche Zweifel an der Schuldfähigkeit des Beschuldigten, wie es hiess. Die vorliegende Strafsache wird deswegen an die Staatsanwaltschaft Sursee zurückgewiesen. Diese habe nun die Aufgabe, ein forensisch-psychiatrisches Gutachten in die Wege zu leiten, sagte Christian Renggli, Mediensprecher der Luzerner Gerichte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Sollte sich herausstellen, dass sich der Beschuldigte nicht in der Schweiz aufhält, wird die Staatsanwaltschaft auf die Rechtshilfe der polnischen Behörden angewiesen sein.
Auf Treppe gefallen
Dem Beschuldigten, einem 37-jährigen Polen, wird vorgeworfen, im September 2022 einen Mitarbeiter mit einem Fusstritt in einen Schacht gestossen zu haben. Das Opfer stürzte in einen Schacht und landete viereinhalb Meter tiefer auf einer Treppe. Der Mitarbeiter zog sich dabei ein gebrochenes Handgelenk sowie eine Prellung des Unterschenkels und der Niere zu. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren sowie einen Landesverweis von 12 Jahren. Der Verteidiger forderte den Freispruch.