Die «roten» Gemeinden sind Rückzonungsgemeinden. Gelb steht für Kompensationsgemeinde, grün für Einzonungsgemeinde (Karte zvg)
Die «roten» Gemeinden sind Rückzonungsgemeinden. Gelb steht für Kompensationsgemeinde, grün für Einzonungsgemeinde (Karte zvg)
25.09.2020

Gutachten stützt Rückzonungsstrategie

von RED (1)

Gutachter Lukas Bühlmann schreibt, der Kanton setzt das eidgenössische Raumplanungsgesetz zurückhaltend und pragmatisch um. Die Rückzonungsstrategie sei keineswegs streng. 

In der Region sind Büron, Mauensee, Triengen, Rickenbach und Wauwil so genannte Rückzonungsgemeinden. Betroffene Grundeigentümer können ihr Grundstück nicht mehr bebauen, was Geld kosten kann. Im Kantonsrat weckte die Rückzonungsstrategie des Kantons Widerstand. Der Regierungsrat versprach, ein externes Gutachten in Auftrag zu geben, dass «seine» Rückzonungsstrategie unter die Lupe nehmen soll. Das Resultat dieses Gutachten liegt nun vor, wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte.

Bisweilen in Frage gestellt

«Die Ende Januar vom Kanton Luzern vorgestellte Rückzonungsstrategie wird von einigen Gemeinden und Grundeigentümern als streng bzw. zu streng bezeichnet und bezüglich ihrer Rechtmässigkeit bisweilen in Frage gestellt.»

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Deshalb habe sich das zuständige Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern entschieden, die Rückzonungsstrategie mit den ihr zugrundeliegenden Kriterien von einem externen, unabhängigen Experten hinsichtlich ihrer Recht- und Zweckmässigkeit beurteilen lassen. Sie beauftragte dazu den Juristen und Raumplanungsexperten Lukas Bühlmann, bis Ende 2019 Direktor des Schweizer Verbands für Raumplanung.

Zurückhaltend und pragmatisch

Im nun vorliegenden Rechtsgutachten kommt Lukas Bühlmann zum Schluss, dass die Luzerner Rückzonungsstrategie sehr zurückhaltend und pragmatisch umgesetzt wird: die Annahme des Bevölkerungswachstums sei eher hoch und die Zahl der nötigen Rückzonungen deshalb eher tief; die Gewährung eines dreiprozentigen Bonus auf den Rückzonungsflächen zum Ausgleich von Berechnungs-Unschärfen sei grosszügig; ebenso die Anwendung der Verhältnismässigkeitskriterien.

Weiter schreibe der Gutachter: «Mit den zehn Kriterien für Rückzonungen sowie der Überprüfung dieser Kriterien im Einzelfall trägt der Kanton Luzern zur Versachlichung und Beschleunigung des Prozesses bei und sorgt für eine Gleichbehandlung.»

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Enger Ermessensspielraum

Dank des transparenten und gut dokumentierten Rückzonungsprozesses könnten zudem die Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten besser und schneller urteilen. Die Gemeinden wiederum verfügten bei der konkreten Umsetzung des Rückzonungsauftrags über einen gewissen, wenn auch sehr eingeschränkten, Ermessensspielraum.

Im Hinblick auf die hohen Anforderungen des Raumplanungsgesetzes des Bundes (RPG) sowie den klaren Willen des Gesetzgebers zur Rückzonung überdimensionierter Bauzonen könne man, so Bühlmann, die Rückzonungsstrategie des Kantons keineswegs als «streng» oder gar als «zu streng» beurteilen, auch wenn die Rückzonungen für die betroffenen Grundeigentümer unter Umständen nicht voraussehbar waren und sie mitunter hart treffen mögen.

Eigentum nicht gleich bebaubar

Dazu komme, dass spätestens seit der RPG-Revision 2014 Grundeigentümer mit dem Verlust der Baulandqualität ihrer Grundstücke rechnen mussten. «Denn die Eigentumsgarantie gibt ihnen kein Recht darauf, dass ihr Land auch in Zukunft in der Bauzone verbleibt.»

Punktuell geht der Gutachter sogar weiter als der Kanton. So fordert er zum Beispiel von den Gemeinden, dass sie auch Parzellen für eine Rückzonung prüfen, für die aktuell rechtskräftige Baubewilligungen oder Sondernutzungsplanungen vorliegen. Aus kantonaler Sicht müssten diese Flächen nur rückgezont werden, falls die Bewilligung unbenutzt abläuft.

Postulat 315 von Armin Hartmann

In der Kantonsratssession vom 23. Juni 2020 hatte das Luzerner Parlament das Postulat 315 über eine Neubeurteilung der Rückzonungsstrategie von Armin Hartmann (SVP, Schlierbach) für teilweise erheblich erklärt. Der Kantonsrat hatte in der Diskussion die Notwendigkeit der Umsetzung der Rückzonungen im Grundsatz bestätigt.

Gleichzeitig wurde der Regierungsrat aufgefordert, den Austausch mit den betroffenen Gemeinden zu vertiefen und die Fragen bezüglich der Entschädigung zu klären. «Seither wurden die betroffenen Rückzonungsgemeinden mit weiteren Informationen bedient», schreibt das Departement. Regierungsrat Fabian Peter habe sich zudem erneut mit der Begleitgruppe «Rückzonung» getroffen, um weitere Anliegen der Gemeinden zu klären. Auch ein Austausch mit dem Präsidenten der Schätzungskommission habe im Sommer stattgefunden. 

Info

Strategie des Kantons

Am 1. Mai 2014 ist das von der Schweizer Stimmbevölkerung mit grosser Mehrheit beschlossene revidierte Raumplanungsgesetz des Bundes (RPG) in Kraft getreten. Gemäss Art. 15 Abs. 2 des revidierten Raumplanungsgesetzes sind überdimensionierte Bauzonen zu reduzieren. Im Kanton Luzern betrifft diese Vorgabe 21 Gemeinden: Sie haben sogar bei einem Szenario mit hohem Bevölkerungswachstum zu grosse unüberbaute Bauzonen. Insgesamt 67 ha Bauland müssen deshalb in den nun anstehenden Ortsplanungen rückgezont werden. Eine Aufgabe, der sich Kantone und Gemeinden gemeinsam stellen müssen.  (pd)


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