«Jede Situation ist anders»
Die Forderung nach Mieterlass für Geschäftsräume, die wegen der Coronakrise geschlossen sind, sorgt im Moment für Unsicherheit. Der Hauseigentümerverband HEV Kanton Luzern warnt vor Patentlösungen und plädiert für gesunden Pragmatismus.
Der HEV Kanton Luzern ist sich bewusst, dass im Moment viele Betreiber von Läden und Geschäften keine Einnahmen haben. Dabei wird vergessen, dass die Kosten für die Vermieter und Immobilienbesitzer weiterlaufen: Hypozinsen, Gebühren, Amortisation, Abgaben, Hauswartung, Liegenschaftsverwaltung, Handwerker- und Servicerechnungen, Energiekosten. Im Mietrecht ist denn auch eine Betriebsschliessung durch Vorfälle wie Covid 19 klar nicht als genereller Mangel an der Mietsache auszumachen.
Die Angst der Vermieter
Jetzt generell Mieterlasse für geschlossene Geschäftsträume zu fordern, ist für HEV-Präsident Armin Hartmann aus Schlierbach unangebracht. Es könne nicht sein, dass bei den einen die Kosten und Belastungen weiterlaufen und bei den anderen grosszügig Erlass gewährt werde. Der HEV Luzern habe Rückmeldungen von Vermietern erhalten, die Angst vor einem Ausbleiben der Mieten und damit vor existenziellen Problemen hätten. «Es kann nicht sein, dass der Bund den Geschäften Überbrückungshilfen bietet und sie dann die Mieten trotzdem nicht bezahlen.» Am Schluss seien die Vermieter die Dummen.
Kein vorschnelles Notrecht
Der HEV Luzern ist erleichtert, dass sich der Bundesrat vorerst gegen Notrecht im Mietrecht entschieden hat. «Der Bundesrat setzt nicht vorschnell auf Notrecht und will nicht unnötig in das individuelle Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter eingreifen.» Das sei im Moment die angemessene Reaktion,
Pragmatisch, individuell, aushandeln
Der HEV Kanton Luzern hat aber Verständnis, dass Mieter von Geschäftsräumen in finanziell schwierige Situationen geraten können, gerade weil das Ende nicht abschätzbar ist. Das Programm des HEV Luzern besteht aus den drei Stichworten «pragmatisch, individuell, aushandeln».
Das bedeutet: «Statt unnötige Grabenkämpfe zwischen Mietern und Eigentümern braucht es jetzt gesunden Menschenverstand mit der Bereitschaft vernünftige Lösungen zu finden», so Hartmann. Mieter und Vermieter müssen im Sinne der im Kanton Luzern hochgehaltenen Sozialpartnerschaft aufeinander zugehen und in aller Ruhe Verständigungslösungen suchen. Denn: «Jeder Fall ist anders und verdient es, individuell beurteilt und gelöst zu werden.»