Kanton soll Beiträge für die Pflegeausbildung anpassen
Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (Gask) hat den Entwurf zum Einführungsgesetz zur Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative angepasst. Sie fordert, dass sich der Kanton stärker am Zentralschweizer Modell orientiert.
Für die Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative – der Ausbildungsoffensive – hat der Bund ein Gesetz zur Förderung der Ausbildung in der Pflege auf Stufe höhere Fachschule (HF) und Fachhochschule (FH) erlassen. Mit dem kantonalen Einführungsgesetz sollen die Grundlagen für die Umsetzung des Bundesgesetzes im Kanton Luzern geschaffen werden. Das Gesetz soll die Voraussetzungen und den Umfang der bundesrechtlich vorgesehenen Beiträge an die Förderung der Pflege-HF und -FH und deren Finanzierung regeln.
Beiträge bereits ab 22 Jahren
In seiner ersten Beratung der Vorlage lehnte der Kantonsrat an der Januar-Session ein Postulat der Gesundheitskommission des Kantonsrates ab. Das Postulat hätte den Regierungsrat aufgefordert, die in einer Verordnung zu regelnden Details der neu vorgesehenen Ausbildungsbeiträge an die Auszubildenden Pflege-HF und an die Studierenden Pflege-FH entsprechend dem «Zentralschweizer Modell» zu gestalten. Dieses sieht vor, die Ausbildungsbeiträge an Pflegefachpersonen HF ab 22 Jahren auszuzahlen, statt wie von der Regierung vorgesehen ab 25 Jahren, wie es in der Mitteilung der Gask vom Mittwoch heisst.
Auch will das Modell zusätzlich Familienzulagen ausrichten, wovon die Regierung ebenfalls abgesehen hatte. Damit würden die Beiträge pro Kopf zwar geringer ausfallen, aber es würde eine grössere Gruppe Auszubildender erreicht, wie es in der Mitteilung heisst.
Die Gask argumentiert, dass mit einer Orientierung am Zentralschweizer Modell die Versorgungsregion Zentralschweiz gestärkt und die Zusammenarbeit mit den Kantonen gefördert werde. Eine Minderheit der Gask-Mitglieder sprach sich gegen eine Anpassung aus, da sie fürchtet, dass der Bund das Zentralschweizer Modell finanziell nicht unterstütze.
Zweite Beratung im März
Weiter fordert die Gask, dass die Pflegeausbildungsbeiträge bei der Bemessung von Stipendien und Darlehen nicht als Einkommen berücksichtigt würden. Stipendiaten könnten so von den Beiträgen profitieren, ohne dass sich die Höhe des Stipendiums ändere. Die zweite Beratung im Kantonsrat findet voraussichtlich im März statt.
Die Pflegeinitiative sieht in einer ersten Etappe eine Ausbildungsoffensive vor. Mit einem Einführungsgesetz sollen auf kantonaler Ebene die Grundlagen für die Umsetzung des Bundesgesetzes geschaffen werden. In einer zweiten Etappe sollen später die Arbeitsbedingungen und die Attraktivität des Berufs gefördert werden.