Kein Geld ans Bistum: Pastoralraum Willisau zieht nach
Die Kirchenräte aus dem Pastoralraum Region Willisau zahlen die Steuergelder an das Bistum Basel auf ein Sperrkonto ein. Und sie unterstützen die vier Forderungen der Kirchgemeinde Adligenswil an das Bistum Basel beziehungsweise die Schweizer Bischofskonferenz im Zusammenhang mit der Missbrauchsstudie.
Die Kirchenräte der katholischen Kirchgemeinden im Pastoralraum Region Willisau werden das eine Pro- zent am Anteil der Kirchensteuer, welcher das Bistum Basel normalerweise erhält, auf ein Sperrkonto einzahlen. Eine Erneuerung beginne an der Basis, hält der Pastoralraum Region Willisau in einer Mitteilung fest. Zum Pastoralraum Region Willisau gehören die Kirchgemeinden Geiss, Gettnau, Hergiswil, Menzberg, Menznau und Willisau mit rund 10'100 Katholikinnen und Katholiken.
Vier Forderungen
Seit Jahrzehnten seien Missbräuche in der katholischen Kirche bekannt. Jetzt seien die Fakten auf dem Tisch (Anm. d. Red.: mit der Studie der Uni Zürich). Nun müssten den Worten Taten folgen. Die Kirchenräte fordern vom Bistum Basel beziehungsweise von der Schweizer Bischofskonferenz folgendes:
1. Unabhängige Untersuchungen: Das heisst, keine «Abklärungen unter Kollegen». Die Untersuchungen müssen einer unabhängigen nicht kirchlichen Stelle übertragen wer- den.
2. Unabhängige Meldestelle: Es soll eine unabhängige, professionelle Ombudsstelle ausserhalb von kirchlichen Strukturen eingerichtet werden. Hier können sich Opfer ohne Folgen für die Betroffenen melden und die Meldungen werden professionell erfasst und überprüft.
3. Keine Aktenvernichtung. Die Aufbewahrung sämtlicher Dokumente soll bei einer unabhängigen Stelle, wie zum Beispiel im Staatsarchiv, erfolgen.
4. Die Archive des Nuntius Martin Krebs müssen geöffnet werden. Die Kirchenräte erwarten, dass dies konsequent eingefordert wird. Bisher hatte sich der päpstliche Nuntius der Schweiz und Liechtensteins, Martin Krebs, geweigert, den Forschenden Zugang zum Archiv der päpstlichen Botschaft in Bern zu gewähren. Nun verspricht er, diese Frage eingehender zu prüfen, wie das katholische Medienzentrum «kath.ch» vermeldet hat.
Die Kirchenräte im Pastoralraum Region Willisau wollten ein Bistum, das transparent und entschlossen handle, halten die Kirchenräte weiter fest. Die Beiträge würden so lange auf dem Sperrkonto zurückbehalten, bis die vier Forderungen erfüllt seien. «Es ist den Kirchenräten bewusst, dass die einzelnen Beiträge nicht hoch sind, jedoch in der Gesamtsumme relevant werden», steht weiter in der Mitteilung geschrieben. «Deshalb rufen die Kirchenräte alle Kirchgemeinden in der Schweiz auf, dasselbe zu tun.
«Grundlegender Wandel»
Weiter erwarteten die Kirchenräte im Pastoralraum Region Willisau von der Schweizer Bischofskonferenz, dass sie sich – wie bereits von Bischof Felix Gmür mitgeteilt – unmissverständlich, klar und dauerhaft dafür engagiere, dass ein Kulturwandel initiiert und das System grundlegend umgebaut werde. Das heisse, dass das Pflichtzölibat abgeschafft werden müsse. Wer diese Lebensform für sich richtig finde, solle sie weiterhin leben dürfen, sie solle aber nicht mehr Pflicht sein für den Priesterberuf. Und Frauen müssten gleichberechtigt in der Kirche tätig sein. «Das schliesst alle Ämter und Weihen ein.»
Der Pastoralraum Willisau geht somit weiter als der Pastoralraum oberer Sempachersee. Dieser hatte kürzlich die Missbrauchsfälle und Vertuschungen aufs Schärfste verurteilt und eine rasche und lückenlose Aufklärung durch das Bistum gefordert. Die Kirchenrätinnen und Kirchenräte des Pastoralraums würden sich über weitere Schritte beraten und entsprechende Massnahmen ergreifen, über die man «zeitnah informieren» werde. Auf Nachfrage hin hatte der Präsident der Kirchgemeinde Eich, Charly Freitag, gesagt, man wolle sich zudem mit der Synode und dem Synodalrat der Landeskirche des Kantons Luzern absprechen. «Somit erhalten die Forderungen mehr Gewicht und die Aussicht für Erfolg ist grösser.» Auf ein Zurückhalten der Steuergelder ans Bistum verzichtet der Pastoralraum oberer Sempachersee aber vorderhand.
Info
Landeskirche: Synode am Zug
Der Synodalrat der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern hat sich an einer Sondersitzung am 25. September mit den Reaktionen der Basis nach Bekanntwerden der Studie befasst. Einen Tag später hat er den kirchlichen Behördenmitgliedern eine Empfehlung zugestellt, die auch den Medien zur Verfügung steht. Darin hält der Synodalrat fest, er respektiere die Autonomie der Kirchgemeinden und er habe Verständnis für Massnahmen, wie sie etwa die Kirchgemeinden Adligenswil und Willisau publik gemacht hätten. Die Synode sei aber zuständig für die Festlegung der Beiträge an das Bistum Basel. Daher hätten die Kirchgemeinden an der Session vom 8. November die Möglichkeit, über ihre Vertretungen in der Synode Einfluss auf die Beiträge an das Bistum zu nehmen.
Weiter schreibt die Landeskirche, dass auf nationaler Ebene die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) weitergehende Massnahmen beraten habe. Diese befänden sich derzeit bei den 26 Kantonalkirchen in einem Konsultationsverfahren. Die Luzerner Landeskirche unterstütze die vorgeschlagenen Massnahmen, hält sie fest, ohne näher auf deren Inhalt einzugehen. Die RKZ- Plenarversammlung vom 1. und 2. Dezember in Zürich beschliesse das weitere Vorgehen.
«Die Luzerner Landeskirche ist der Meinung, dass Lösungen im gemeinsamen Gespräch gefunden werden müssen», führt sie weiter aus. «Das schliesst nicht aus, weitere Schritte zu prüfen, sollten die Bischöfe nicht bereit sein, sich zu bewegen.»