Der Gegenentwurf des Regierungrats soll ein ausreichendes Angebot der familienergänzenden Kinderbetreuung gewährleisten. (Foto unsplash/kelli_mcclintock)
Der Gegenentwurf des Regierungrats soll ein ausreichendes Angebot der familienergänzenden Kinderbetreuung gewährleisten. (Foto unsplash/kelli_mcclintock)
09.04.2024

Luzerner Regierung präsentiert Gegenentwurf zu Kita-Volksinitiative

von sda (1)

Die Luzerner Kantonsregierung hat ihren Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» in die Vernehmlassung gegeben. Darin schlägt sie ein Betreuungsgutscheinmodell sowie Mindestqualitätsvorgaben für die Kindertagesstätten vor.

Die Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» wurde im Sommer 2022 von der SP Kanton Luzern lanciert. Sie fordert unter anderem, dass die Kita-Tarife einkommensabhängig sein und die Eltern für nur maximal 30 Prozent der Vollkosten pro Kind aufkommen sollen. Laut Luzerner Regierung hätte die Initiative Kosten von rund 72 Millionen Franken pro Jahr zur Folge, da selbst Eltern mit hohen Einkommen markant entlastet würden. Auch befürchtet sie eine Verschiebung der Aufgaben von den Gemeinden zum Kanton hin. Die Vernehmlassung des Gegenentwurfs läuft bis 28. Juni.

Einführung von Betreuungsgutscheinen im ganzen Kanton 

Mit den Betreuungsgutscheinen sollen erwerbstätige Eltern mit tiefen und mittleren Einkommen massgeblich von den Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung entlastet werden, wie die Luzerner Regierung am Mittwoch mitteilt. Bei nachgewiesenem Bedarf werden Kita- oder Tagesfamilienbesuche vergünstigt. Mit der geplanten Steuergesetzrevision 2025 mit der Erhöhung des Fremdbetreuungsabzugs solle der Gegenentwurf ein entlastendes Gesamtpaket bilden, wie sich Regierungsrätin Michaela Tschuor in der Mitteilung zitieren lässt. Weiter sollen kantonsweite Mindestqualitätsvorgaben gelten, wie es heisst. Beispielsweise hinsichtlich Betreuungsschlüssel, Qualifikation des Betreuungspersonals, Infrastruktur oder Anstellungsbedingungen. Für die Bewilligung und Aufsicht der Institutionen soll neu der Kanton zuständig sein. Der Versorgungsauftrag, die Anspruchsprüfung und die Beitragsabwicklung der Gutscheine liege weiter bei den Gemeinden. Laut Medienmitteilung soll sich der Kanton neu zu 50 Prozent an den Kosten beteiligen und Beiträge an die Gemeinden ausrichten. Dafür sollen die neu vom Kanton übernommenen Aufgaben von den Gemeinden gegenfinanziert werden, was im Kantonsrat erarbeitet werden soll. 


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