Luzerner Schulen starten im Mai mit Reihentests
An allen öffentlichen Schulen ab der Sekundarstufe l soll im Kanton spätestens ab dem 3. Mai mit Reihentests für die Schüler gestartet werden. Vorgesehen sind die Tests einmal pro Woche, sie sind für die Lernenden und Lehrpersonen freiwillig und kostenlos.
Vor den Frühlingsferien wurden an der Kantonsschule Beromünster und an der Sekundarschule Meggen repetitive Tests (gepoolte PCR-Speicheltests) als Pilotversuche lanciert. Diese verliefen reibungslos. Seit einigen Tagen können nun im Kanton Luzern Betriebe und Institutionen repetitive Tests durchführen.
Kostenlos und freiwillig
Auch die Schulen können nun mit den Reihentestungen beginnen und sich auf dem Portal «Testen in Betrieben, Institutionen und Schulen» ab sofort anmelden. Die Speicheltests (PCR-Tests) werden einmal wöchentlich ab der Sekundarstufe l (Sekundarschule, Gymnasien, Fach- und Wirtschaftsmittelschulzentrum) durchgeführt. Für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrpersonen sind die Tests kostenlos und freiwillig.
Die Organisation für die Administration und Durchführung der Tests obliegt den Schulen. Die entsprechenden Grundlagendokumente werden ihnen vom Bildungs- und Kulturdepartements zur Verfügung gestellt. Für die Schulen wird die repetitive Testung verpflichtend sein, die entsprechende Covid-Verordnung wurde durch den Regierungsrat in diesem Sinne angepasst.
Ansteckungsketten unterbrechen
Die repetitiven Tests sollen helfen, asymptomatische Covid-Fälle frühzeitig zu erkennen und so Ansteckungsketten zu unterbrechen. Zusätzlich sollen Ausbruchstestungen an den Schulen minimiert oder sogar verhindert werden. Und natürlich soll der Gesundheitsschutz für die Lernenden und die an den Schulen tätigen Mitarbeitenden erhöht werden.
Quarantäne-Regeln
Das Testen hat praktisch keine Auswirkungen auf die Quarantäne. Da alle Lernenden eine Maske tragen, gehen in der Regel nur jene Lernenden in Quarantäne, die einen engen Kontakt hatten. Die übrigen Lernenden können die Schule weiter besuchen. Bei mehreren Fällen pro Klasse entscheidet die zuständige Dienststelle Gesundheit über die Quarantäne-Anordnung.