Wenn der Hofbach durch Gewitter viel Wasser mitführt und in die Sure leitet (auf dem Foto), kann das in der Stadt Sursee zu Überschwemmungen führen. Das Hochwasserschutzprojekt möchte diese Gefahr bannen. Foto ana
Wenn der Hofbach durch Gewitter viel Wasser mitführt und in die Sure leitet (auf dem Foto), kann das in der Stadt Sursee zu Überschwemmungen führen. Das Hochwasserschutzprojekt möchte diese Gefahr bannen. Foto ana
06.02.2019

Müssen Oberkirch und Sursee mitzahlen?

Der Kanton Luzern revidiert derzeit das Wasserbaugesetz total. Neu soll der Kanton die Kosten des Hochwasserschutzes vollumfänglich tragen. Hat das Auswirkungen auf das Hochwasserschutz-Projekt an der Sure in Sursee und Oberkirch?

In der Septembersession möchte der Kantonsrat über einen Sonderkredit für das Projekt Hochwasserschutz und Revitalisierung der Sure in Sursee und Oberkirch abstimmen. Momentan schreibt der Kanton die Botschaft darüber. Es geht dabei um ein Hochwasserrückhaltebecken in Münigen sowie lokale Hochwasserschutz- und Renaturierungsmassnahmen an der Sure und am Hofbach.

Zusätzlich möchte das Projekt das über 200-jährige Wehr am Ausfluss des Sempachersees in Oberkirch ersetzen. Mit Kosten von rund 6 Millionen Franken rechnet der für die Ausführung verantwortliche Kanton Luzern. Das Hauptziel des Projekts ist es, bei starken Niederschlägen die Wassermassen aus dem Hofbach und dem Sempachersee zu stoppen, bevor sie in der Sure nach Sursee gelangen, wo sie Überschwemmungen verursachen könnten.

Neu zahlt der Kanton alles

Bis dato steht im Wasserbaugesetz, dass der Kanton den Wasserbau unter Mitwirkung der Gemeinden und Interessierten finanziert. Die Gemeinden sind für den baulichen Gewässerunterhalt sowie den betrieblichen Gewässerunterhalt finanziell verantwortlich. Neu soll einzig der Kanton alle Bereiche finanzieren.

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Eine Mitfinanzierung durch Gemeinden wird explizit ausgeschlossen. Einzig den betrieblichen Gewässerunterhalt bei kleineren öffentlichen Fliessgewässern überträgt das neue Gesetz noch den Gemeinden.

Im März ist die zweite Beratung für eine Totalrevision des Wasserbaugesetzes im Kantonsrat vorgesehen. Würde der Kanton das Hochwasserschutz-Projekt an der Sure nach neuem Gesetz ausführen, müsste er die veranschlagten Kosten von rund 6 Millionen Franken selber tragen.

Gilt jedoch noch das alte Gesetz, zahlen die beiden betroffenen Gemeinden Oberkirch und Sursee zusammen rund 2 Millionen Franken an das Hochwasserschutz-Projekt.

Wer entscheidet zuerst?

Im Moment ist unklar, ob das alte oder das neue Gesetz zum Tragen kommt. Susanne Bäurle, stellvertretende Departementssekretärin im Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement, verweist auf die Botschaft zum Wasserbaugesetz.

Dort steht zum Paragraphen 23, der die Kosten regelt: «Massgebend für den Zeitpunkt des Systemwechsels bei der Kostentragung bei aktuellen Hochwasserschutzprojekten ist die Kostenteilerverfügung im Rahmen der Projektbewilligung.» Sofern diese vor Inkrafttreten des Wasserbaugesetzes rechtskräftig geworden sei, erfolge die Kostentragung altrechtlich, ansonsten nach dem neuen Wasserbaugesetz.

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Möglich bis am 1. Januar 2020

Auf Nachfrage erklärt Susanne Bäurle, dass der Regierungsrat den Kostenteiler verfügt. Den Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Wasserbaugesetzes bestimme der Kantonsrat. In vielen Fällen tritt ein totalrevidiertes Gesetz per 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft. Falls der Kantonsrat das neue Wasserbaugesetz im März zu Ende berät und grünes Licht gibt, wäre ein Inkrafttreten am 1. Januar 2020 möglich.

Der Regierungsrat möchte die Botschaft über einen Sonderkredit für das Hochwasserschutz-Projekt dem Kantonsrat an der Septembersession zur Entscheidung vorlegen. «Üblicherweise verabschiedet der Regierungsrat die Projektbewilligung mit dem Kostenteiler zur gleichen Zeit wie die Botschaft an den Kantonsrat für den Sonderkredit», ergänzt Susanne Bäurle. Ob Sursee und Oberkirch das Projekt mitfinanzieren müssen, kann demnach zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden, denn auch mögliche Beschwerden können den Fahrplan beeinflussen.

Noch mehr hängt zusammen

Die Totalrevision des Wasserbaugesetzes ist zudem eingebettet in die Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR 18), wo Kanton und Gemeinden ihre Aufgaben neu regeln. Am 18. Februar berät der Kantonsrat das zweite Mal die AFR 18, das Volk stimmt im Mai darüber ab. Würde das Volk dazu Nein sagen, hätte das auch Auswirkungen auf das neue Wasserbaugesetz.


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