Regierungsrat genehmigt Umzonung Rankhof
Der Regierungsrat sagt Ja zur Teiländerung des Zonenplans Knutwil. Damit macht er den Weg frei, das Gebiet Rankhof in St. Erhard zu bebauen.
An der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2019 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Knutwil eine Änderung des Zonenplans in den Gebieten Rankhof, Hagmatt und Underdorf sowie eine Ergänzung des Bau- und Zonenreglements (BZR).
Künftig ungeeignet für Landwirtschaft
Mit der Einzonung der Parzelle Nr. 113 im Gebiet Rankhof vom «Übrigen Gebiet B» (Nichtbauland) in die neu geschaffene «Kernzone West St. Erhard» mit Gestaltungsplanpflicht (Bauland) erhält der dort ansässige Landwirt die Möglichkeit, mit dem Verkauf des neu eingezonten Baulandes eine Ersatzliegenschaft zu erwerben.
«Die betroffene Parzelle ist dreiseitig von Wohnzonen umschlossen und für den aktiven Landwirtschaftsbetrieb und die Weiterentwicklung (mit Tierhaltung) auf längere Sicht nicht mehr geeignet», schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung. Den für die Einzonung nötigen Erschliessungsrichtplan erliess der Gemeinderat am 23. Januar 2020, ist weiter zu erfahren.
Auszonung wird entschädigt
Als Kompensation für die Einzonung der Parzelle Nr. 113 wurden im Gebiet Hagmatt beziehungsweise Underdorf die Parzellen Nr. 115, 116 bzw. Nr. 968 von der zweigeschossigen Wohnzone in die Landwirtschaftszone ausgezont.
Ein Teil der durch die Einzonung anfallenden Mehrwertabgabe wird für die Entschädigung der Auszonung der betroffenen Parzellen verwendet. «Der Regierungsrat hat die Änderung des Zonenplans und des BZR, den Erschliessungsplan, sowie den Betrag für die kompensatorischen Auszonungen genehmigt», schliesst die Medienmitteilung vom Mittwochmorgen.