Situation im Asylwesen verschärft sich
Seit dem 18. März gilt im Kanton Luzern die Notlage für die Unterbringung und Betreuung von Schutzsuchenden aus der Ukraine. Der Kanton muss nun aufgrund des stärkeren Zustroms von Personen aus dem ordentlichen Asylverfahren zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten bereitstellen.
Wie der Kanton Luzern in einer Mitteilung schreibt, hat der aufgrund dessen am 8. November beschlossen, die Notlage per sofort auf den gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich auszudehnen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat seine Prognosen für den Zeithorizont bis Ende dieses Jahres bei den ordentlichen Asylverfahren am 20. Oktober angepasst und erhöht. Neu erwartet das SEM schweizweit mindestens 22'000 Asylgesuche. Das sind 7000 Gesuche mehr als im Vorjahr. Um die höhere Anzahl eingegangener Asylgesuche bewältigen zu können, aktivierte deshalb das SEM am 24. Oktober die «Notfallplanung». Seither kann das Staatssekretariat für Migration den Kantonen Personen aus dem ordentlichen Asylverfahren früher zuweisen. Für den Kanton Luzern hat dies zur Folge, dass er innerhalb kurzer Zeit zusätzliche Unterbringungsplätze für Personen auch aus dem ordentlichen Asylverfahren bereitstellen muss. Das Szenario mit 22'000 neuen Asylgesuchen bedeutet, dass der Kanton Luzern bis Ende Jahr zusätzlich zu den Schutzsuchenden aus der Ukraine gemäss dem üblichen Verteilschlüssel von 4.8 Prozent voraussichtlich weitere rund 1000 Personen aufnehmen, unterbringen und betreuen muss.
«Notlage wird sich verschärfen»
Gleichzeitig fallen Ende März 2023 laut dem Kanton Luzern rund 600 Plätze weg, da zu diesem Zeitpunkt die Frist mehrerer Zwischennutzungen endet. Seit dem 18. März 2022 gilt die Notlage für die Unterbringung und Betreuung von Schutzsuchenden aus der Ukraine. «Die bestehende Notlage wird sich nochmals deutlich verschärfen. Vor grossen Herausforderungen stehen wir schon heute», so Regierungspräsident Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements. «Die Ausweitung der Notlage auf den gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich dient dazu, schneller agieren und rasch auf benötigte Ressourcen zugreifen zu können.» Weiterhin ist der Kantonale Führungsstab (KFS) mit der Bewältigung der Notlage beauftragt. Der Zivilschutz soll im Sinne einer Übergangslösung bei Bedarf erneut Unterstützung bieten. Unterirdische Unterkünfte seien jedoch nach wie vor, wenn immer möglich, zu vermeiden. Komplett ausschliessen könne der Kanton diese Option zur Unterbringung von Personen aus dem gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich jedoch nicht.