Im Kanton Luzern unterliegen Solaranlagen, die eine kleinere Fläche als 20 Quadratmeter aufweisen, keiner Meldepflicht. (Foto Rainer Sturm/pixelio.de)
Im Kanton Luzern unterliegen Solaranlagen, die eine kleinere Fläche als 20 Quadratmeter aufweisen, keiner Meldepflicht. (Foto Rainer Sturm/pixelio.de)
12.09.2023

Solaranlagen: Regierung gegen Vereinfachung

von sda (1)

Der Luzerner Regierungsrat hat sich gegen eine Vereinfachung der Meldepflicht von Solaranlagen ausgesprochen. Er begründete dies mit dem Bundesrecht.

Solaranlagen kleiner als 20 Quadratmeter unterliegen im Kanton Luzern keiner Meldepflicht, sofern die Gestaltungskriterien eingehalten werden. Der seit den Neuwahlen nicht mehr im Parlament sitzende GLP-Kantonsrat András Özvegy forderte in einem Postulat, die Meldepflicht auf Anlagen mit mehr als 100 Quadratmetern Fläche zu beschränken. Oder auch die Meldepflicht gleich ganz abzuschaffen.

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Regierung nimmt Anliegen auf

Kantonsrat Özvegy schrieb im Postulat weiter, Solaranlagen, die einer Meldepflicht unterstehen, müssten der Baubehörde der Gemeinde gemeldet werden. Das Problem liege darin, dass die Gemeinden die Richtlinien unterschiedlich interpretierten. Auch sei für die schriftliche Bestätigung durch die Gemeinde keine Terminvorgabe festgelegt. Oft lasse diese auf sich warten.

Diesem Anliegen möchte der Regierungsrat nachgehen, wie dieser in der Stellungnahme schrieb. Die kantonalen Richtlinien und Merkblätter sollen überarbeitet werden, um für die Gemeinden mehr Klarheit in der Anwendung des Melde- und Bewilligungsverfahrens zu schaffen.

In einem weiteren Schritt wolle er prüfen, wie das Meldeverfahren im Kanton Luzern künftig gehandhabt werden soll. Die Regierung beantragt dem Kantonsrat das Postulat als teilweise erheblich zu erklären.


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