Spielabbruch in Luzern wird teuer für Hooligans
Fussballhooligans bekommen einen Strafe, weil sie während eines Spiels den Rasen betraten, was ein Spielabbruch zur Folge hatte. Einer der Täter erhob Einspruch. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Die Staatsanwaltschaft Emmen schloss die Untersuchungen gegen drei Fussballhooligans, welche im Mai 2019 während eines Fussballspiels des FC Luzern gegen den Grasshopper Club Zürich das Fussballfeld stürmten und massive Drohungen aussprachen, ab.
Zwei akzeptieren das Urteil
Die Männer wurden mit Geldstrafen und Bussen bestraft. Zwei Männer haben die Urteile akzeptiert. Diese sind rechtskräftig. Einer hat Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben. Sein Fall wird vor Bezirksgericht verhandelt. Bis zu einem Urteil gilt für ihn die Unschuldsvermutung.
Am 12. Mai 2019 fand in der Stadt Luzern das Super League Fussballspiel zwischen dem FC Luzern und dem Grasshopper Club Zürich statt. In der 68. Spielminute überstiegen ca. 30 GC-Fans den Tribünenzaun des Gastsektors und begaben sich auf den Rasen.
Gespräch mit Präsident verlangt
Drei Rädelsführer verlangten gegenüber den Stadion Security und der Polizei, mit den Verantwortlichen des Grasshopper Club Zürich am Spielrand reden zu können. Unter dem Druck der GC-Fans wurde das Spiel unterbrochen und der Präsident des Grasshopper Club Zürich begab sich zusammen mit mehreren Personen zu den GC-Fans am Spielrand.
Die beschuldigten drei Personen forderten, dass der Fussballmatch, beim Spielstand von 4:0 für den FCL, nicht mehr weitergespielt wird und die GC-Spieler den GC-Fans ihre Triktos abzugeben haben. Das Spiel wurde schliesslich abgebrochen.
Mehrfache Nötigung
Die Staatsanwaltschaft Emmen schloss nun die Untersuchungen gegen die Rädelsführer ab. Gegen die drei Männer wurden Strafbefehle wegen mehrfacher Nötigung erlassen. Zwei Beschuldigte haben die Strafbefehle akzeptiert. Sie müssen Bussen zwischen 2200 bis 2500 Franken bezahlen. Zudem wurden sie mit einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 90 bzw. 100 Franken bestraft. Sie müssen auch die Untersuchungskosten von rund 1000 Franken bezahlen.
Einer der Beschuldigten erhob Einsprache gegen den Strafbefeh. Sein Fall wurde zur Beurteilung an das zuständige Bezirksgericht weitergeleitet. Bis zu einem Urteil gilt für ihn die Unschuldsvermutung.