Spitalangebot kommt im Februar 2025 vors Volk
Die Luzerner Stimmbevölkerung wird voraussichtlich am 9. Februar 2025 über das Grundangebot der Spitäler entscheiden können. Zur Abstimmung kommen die Initiative der SVP Kanton Luzern sowie ein entsprechender Gegenentwurf des Parlaments.
In ihrer Initiative «Für eine flächendeckende und garantierte Grundversorgung im Kanton Luzern» fordert die SVP eine Änderung des Spitalgesetzes, wie der Kanton am Dienstag mitteilte. Konkret sollen die Standorte Luzern, Sursee und Wolhusen über eine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Anästhesie, Intensivpflegestation und interdisziplinäre Notfallstation mit 24-Stunden-Bereitschaft verfügen.
Mit der Initiative müsste auch der Standort Wolhusen wieder über eine Intensivstation verfügen. Dieser erreichte Anfang Jahr – unter anderem aufgrund der nicht erreichten Anzahl Pflegetage in den vergangenen Jahren – die Rezertifizierung für seine Intensivpflegestation nicht mehr. Stattdessen bereitet das Spital derzeit den Betrieb einer Intermediate Care-Station (IMC) vor. Mit der IMC könnten 98 Prozent der bisherigen Fälle weiterhin übernommen werden, hiess es. Die Bettenzahl wird von bis anhin sechs auf vier reduziert.
Initiative zu «starr»
Der Luzerner Regierungsrat empfiehlt dem Kantonsrat die Initiative abzulehnen, teil der Kanton Luzern in einer Medienmitteilung am Dienstagmorgen mit. Der Regierung ist die Formulierung der Initiative zu starr. Mit ihrer «Absolutheit» würde sie eine bedarfsgerechte Spitalplanung verhindern, und sie sei daher abzulehnen, teilte die Exekutive mit. Stattdessen schlägt sie das im Mai im Kantonsrat erarbeitete Spitalgesetz als Gegenentwurf vor. In diesem heisst es unter anderem, dass anstelle einer Intensivstation jeder Standort mindestens über eine IMC-Station verfügen muss.
Des Weiteren sind in Absprache mit der Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit Ausnahmereglungen vorgesehen. Etwa, wenn die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Spitalliste nicht gegeben sind oder die erforderliche Qualität nicht mehr sichergestellt werden kann, beispielsweise bei einem Fachkräftemangel.