Tiefere Verkehrssteuer für emissionsarme Fahrzeuge ab 2025
Ab Januar 2025 wird die Verkehrssteuer für Personenwagen, Motorräder und leichte Nutzfahrzeuge anders berechnet, teilt der Kanton Luzern mit. Neu dienen das Gesamtgewicht und die Leistung als Grundlage der Berechnungen.
Im Dezember 2023 stimmte der Kantonsrat mit 80 Stimmen für die Änderung des Gesetzes über die Verkehrsabgaben und den Vollzug des eidgenössischen Strassenverkehrsrechts. Weil die dafür nötigen technischen Systemänderungen beim Strassenverkehrsamt in Kürze abgeschlossen sind, tritt das revidierte Gesetz ab dem 1. Januar 2025 in Kraft, teilt der Kanton mit. Die Gesetzesänderung beinhaltet eine Revision der Motorfahrzeugsteuer, weshalb neu Leistung und Gewicht als Bemessungsgrundlage dienen und nicht – wie bisher – der Hubraum des Fahrzeugs. Besonders emissionsarme Personenwagen, Motorräder und leichte Nutzungsfahrzeuge profitieren von der neuen Berechnung der Erhebung der Verkehrssteuer, da der Co2-Ausstoss einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Steuer haben wird. In den ersten fünf Jahren ab der ersten Inverkehrsetzung gilt für emissionsarme Verkehrsmittel laut dem Kanton ein Rabatt von 80 Prozent (bis 46,8 g Co2/km). Für leichte Nutzfahrzeuge gilt ein identischer Steuerrabatt, wenn sie rein elektrisch (batterie- oder wasserstoffelektrisch) betrieben sind.
Personenwagen, welche die Abgasnormen nicht erfüllen, werden mit einem Steuerzuschlag von 15 Prozent belegt und sind damit vom – bereits bestehenden und erweiterten – Malus-System betroffen. So auch Personenwagen, welche einen doppelt so hohen Co2-Ausstoss haben (187,2 g Co2/km), als der aktuelle Zielwert des Bundes beträgt. Eine Liste der steuerlichen Veränderung nach Fahrzeugkategorie ist hier zu finden.