Unternehmen können ab Dienstag Härtefallhilfe beantragen
Die Luzerner Regierung hat die Verordnung über Härtefallmassnahmen für Luzerner Unternehmen verabschiedet. Damit schafft sie die Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die besonders hart von der Coronakrise betroffen sind.
Das Luzerner Kantonsparlament sagte Ende November einstimmig Ja zum Kredit von 25 Millionen Franken für die Unterstützung von Härtefällen. In dieser Summe ist der Bundesbeitrag von 8,58 Millionen Franken enthalten. Mit dem Geld sollen Unternehmen, die besonders stark unter der Coronakrise leiden und bei denen bisherige Unterstützungsmassnahmen nicht ausreichend gegriffen haben, finanziell unterstützt werden. Wird kein Referendum ergriffen, können finanzielle Unterstützungsleistungen – die sich aus durch den Kanton abgesicherten Krediten und A-fonds-perdu-Beiträgen (nicht rückzahlbare Beiträge) zusammensetzen – ab dem 4. Februar 2021 definitiv ausgerichtet werden.
Ohne Brancheneinschränkung
Dieser Tage hat der Luzerner Regierungsrat die Verordnung über die Härtefallmassnahmen für Luzerner Unternehmen verabschiedet und damit die Rahmenbedingungen – analog zur Verordnung des Bundes – festgehalten. Diese sind für die Einreichung und die Beurteilung der Gesuche von zentraler Bedeutung. Finanzdirektor Reto Wyss erklärt: «In der Verordnung sind sowohl die konkrete Ausgestaltung der Härtefallmassnahmen als auch die Anspruchskriterien definiert.» Man habe bewusst auf Verschärfungen verzichtet und sich an der Verordnung des Bundes orientiert. Wyss: «Um der Luzerner Wirtschaft möglichst breit Unterstützung zu bieten, wollen wir keine zusätzlichen Einschränkungen. Alle Unternehmen, unabhängig von der Branche, sollen die gleiche Chance auf Unterstützung haben.» Geprüft wird aber unter anderem, ob mit den Härtefallgeldern die Überlebensfähigkeit des Unternehmens gesichert werden kann und ob ausreichende Eigenanstrengungen getätigt wurden.
Primär zinslose Kredite
Die Unterstützung von Unternehmen soll hauptsächlich mit zusätzlichen Krediten erfolgen. Der Kanton Luzern übernimmt eine Garantie für die vergebenen Kredite. Er erklärt sich also bereit, das Ausfallrisiko zu tragen und stellt den Unternehmen die dringend benötigte Liquidität sicher. Vorerst werden die Kredite zum Nullzins vergeben. Anpassungen sind ab 2023 in Anlehnung an die Kredite gestützt auf die Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung des Bundes möglich. Als Ergänzung zu den Krediten soll ein Teil der Unterstützung als A-fonds-perdu-Beitrag ausbezahlt werden. Heisst: Die öffentliche Hand kommt dafür vollumfänglich auf, ohne dass eine Rückzahlung durch die Unternehmen erforderlich ist. Insgesamt sind für die Härtefallmassnahmen 25 Millionen Franken vorgesehen, davon drei Millionen Franken als A-fonds-perdu-Beiträge. Der Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss sagt zur Mischform: «Damit haben wir einen guten Mittelweg gewählt. Es gilt nach wie vor zu bedenken, dass die Finanzspritze für die Härtefälle mit Steuergeldern aufgezogen wurde. Wir müssen und wollen damit sorgsam umgehen.» Zudem betont Wyss, dass er erfreut und dankbar sei darüber, wie viele Unternehmen derzeit grossen Effort leisten und ohne Staatshilfe durch die Krise kommen.
Zeitintensives Verfahren für beide Seiten
Unter www.lu.ch/verwaltung/FD/Informationen_Unternehmen/Unterstuetzung_Haertefaelle können ab Dienstag, 15. Dezember, und bis am 1. Dezember 2021 Gesuche eingereicht werden. Der Prozess für die Unternehmen zum fertigen Gesuch ist mit Aufwand verbunden. So müssen einige Dokumente wie etwa der Handelsregisterauszug, Jahresabschlüsse, Finanzplan sowie Kontoauszüge hochgeladen und übermittelt werden. Dieser Aufwand ist unerlässlich für eine solide Prüfung der Unterlagen durch eine neunköpfige Expertengruppe. Die Unternehmen sind hier gefordert, die Prüfenden mit korrekt ausgefüllten und vollständigen Anträgen zu unterstützen. Nur wenn das Gesuch vollständig ist, kann die Prüfung vorgenommen werden. Die formale Prüfung sowie später dann die Auszahlungen erfolgen über die Luzerner Kantonalbank AG, die sich unentgeltlich zum Wohl des Kantons einsetzt. Nach der Prüfung der Unterlagen entscheidet die vom Regierungsrat eingesetzte Expertengruppe über das Gesuch. Die Kommunikation des Entscheids geschieht durch das Luzerner Finanzdepartement.