Gemeinden stehen in der Pflicht
Die kantonale Kulturförderung wird neu geregelt. Der Regierungsrat schickt eine Vorlage zur Änderung des Kulturförderungsgesetzes in die Vernehmlassung. Hauptpunkte sind die neue Finanzierung der grossen Luzerner Kulturbetriebe und die künftige Ausgestaltung der regionalen Kulturförderung.
Der Regierungsrat schlägt vor, dass die Verantwortung für die regionale Kulturförderung von Projekten auf Gesuch hin im Kanton Luzern den Gemeinden übergeben werden soll. Deren Unterstützung für regional bedeutende Kulturprojekte soll durch einen gleich hohen finanziellen Beitrag des Kantons gestärkt werden, um so eine effiziente und in der Region verankerte Kulturförderung sicherzustellen.
Die regionale Kulturförderung wurde in enger Kooperation mit den regionalen Entwicklungsträgern (RET) sowie der Regionalkonferenz Kultur Luzern (RKK) im ganzen Kantonsgebiet konzipiert. Die vier Regionen (Luzern West, Luzern Plus, Sursee-Mittelland, Seetal) haben ab 2016 bis 2019 die Förderstrukturen in Pilotprojekten eingeführt; diese Strukturen haben sich seither bewährt.
Nach erfolgreichem Abschluss der dreijährigen Pilotphase und Zustimmung aller vier Regionen zur Einführung der regionalen Kulturförderung müssen nun die gesetzlichen Grundlagen für die definitive Umsetzung geschaffen werden, insbesondere für die Übertragung der Aufgabe an die Regionen und für die Ausrichtung der Kantonsbeiträge.