Schuldspruch gegen Springreiter bestätigt
Das Luzerner Kantonsgericht bestätigt den Schuldspruch der Vorinstanz gegen den Hildisrieder Springreiter Paul Estermann wegen mehrfacher Tierquälerei.
Das Bezirksgericht Willisau sprach den Hildisrieder Springreiter Paul Estermann 2019 wegen mehrfacher Tierquälerei schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 160 und einer Busse von 4000 Franken. Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung beim Kantonsgericht.
Dieses bestätigt mit Urteil vom 7. Januar das vorinstanzliche Urteil im Wesentlichen. Es spricht den Beschuldigten der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei schuldig, begangen gegenüber den Pferden «Castlefield Eclipse» und «Lord Pepsi». Bezüglich zweier weiterer Vorfälle wird der Beschuldigte freigesprochen.
Das Kantonsgericht spricht eine bedingte Geldstrafe von 105 Tagessätzen aus. Zudem hat der Beschuldigte 80 Prozent der Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.