Stimmrechtsbeschwerde ist eingereicht
Das Initiativkomitee «Für eine attraktive Altstadt Sursee» hat beim Regierungsrat eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Die Initiative will, dass die Altstadt zu einer autofreien Zone erklärt wird. Der Stadtrat erklärte die Initiative für ungültig.
In der Stadt Sursee ist das Thema der politischen Beteiligung in letzter Zeit sehr präsent. Eine Initiative fordert die Einführung eines Stadtparlaments in Sursee. Die Bevölkerung wird an der Gemeindeversammlung vom 4. März darüber befinden können. Die Stadt Sursee hat eine Mitwirkungsplattform in Betrieb genommen und kommuniziert, wie wichtig ihr die Beteiligung der Bevölkerung sei. «Im gleichen Atemzug entschied der Stadtrat Anfang Februar, eine Initiative für ungültig zu erklären, die eine verkehrsfreie Zone in der Altstadt Sursee verlangt. Angeblich, weil die Stimmberechtigten nicht über eine Signalisationsänderung befinden dürften, sondern ausschliesslich der Stadtrat», schreibt das Initiativkomitee «Für eine attraktive Altstadt» in einer Medienmitteilung.
«Früher viel fortschrittlicher»
Dies sorgt bei Beni Rindlisbacher, Mitinitiant und Co-Präsident der SP Sursee, für grosses Kopfschütteln: «Die Stadt Sursee war hinsichtlich ihres Demokratieverständnisses in der Vergangenheit, zum Beispiel 1969, als über die Strassenumfahrung abgestimmt wurde, weit fortschrittlicher als heute.» Auch wenn die Rechtsgrundlagen sich inzwischen verändert hätten – im Zweifel gelte es immer, die Bevölkerung zu befragen, ergänzt Mario Cozzio, Mitinitiant und Präsident der grünliberalen Partei Sursee. Dieser Zweifel sei mehr als angebracht, «denn nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist eine Initiative als gültig zu erklären und der Volksabstimmung zu unterbreiten, wenn sie mit höherem Recht vereinbar ist. Das ist die vorliegende Initiative definitiv, und das wird auch vom Stadtrat nicht bestritten».
«Verstoss gegen höheres Recht»
Samuel Zbinden, Mitinitiant und Präsident der Grünen Sursee, sagt dazu: «Die wichtigen demokratischen und politischen Rechte der Bevölkerung dürfen nicht beschnitten werden. Deshalb ist eine Erklärung der Ungültigkeit bei Initiativen äusserst zurückhaltend anzuwenden. Lediglich bei offensichtlicher Unzuständigkeit.» Diese offensichtliche Unzuständigkeit sei schlicht nicht gegeben. Denn es handle sich um eine Initiative in Form einer Anregung, mit der verlangt werde, dass die Gemeindeordnung und Gemeindereglemente angepasst würden. So kommt Zbinden zum Schluss, dass die Ungültigkeitserklärung gegen kantonales Recht, Bundesrecht und gegen die Bundesverfassung verstosse.
Die Initianten der Initiative «Für eine attraktive Altstadt Sursee» zeigen sich zuversichtlich, «dass der Regierungsrat die Beschwerde gutheissen und der Bevölkerung von Sursee zu ihrem Recht verhelfen wird». Cozzio: «Was gibt es Schöneres für einen Stadtrat, als von der Bevölkerung einen klaren Auftrag zu erhalten und deren Willen konstruktiv umsetzen zu dürfen.» Und Rindlisbacher ergänzt: «Bei Wahlveranstaltungen betonen die Politikerinnen und Politiker immer wieder gerne, wie sehr sie sich in den Dienst der Bevölkerung stellen. Helfen wir ihnen, dies nun auch zu tun.»
«Grossartige Möglichkeiten»
Es sei indessen sehr zu begrüssen, dass der Stadtrat die Thematik viel breiter aufnehmen möchte, hält Cozzio weiter fest. «Denn allein eine verkehrsfreie Altstadt reicht nicht aus, um eine lebendige Altstadt für Gewerbetreibende, Bewohnende, Freizeitnutzende, Gäste, Touristen und so weiter zu gestalten.» Es brauche einen guten Wohn- und Gewerbemix, und die Erreichbarkeit der Altstadt müsse gewährleistet sein. Mit einer verkehrsfreien Altstadt würden grossartige Möglichkeiten fürs Gewerbe und alle Nutzenden geschaffen.