Wahlvorschläge für 2023 können jetzt eingereicht werden
Der Eingabeschluss für Wahlvorschläge für die kommenden Kantons- und Regierungsratswahlen ist Montag, 23. Januar 2023, 12 Uhr. Die Wahlanordnung für die kantonalen Wahlen wurde am Samstag im Kantonsblatt publiziert.
Am 2. April 2023 finden die Neuwahlen des Kantonsrats und des Regierungsrats im Kanton Luzern statt. Die Wahlvorschläge sind bis spätestens am Montag, 23. Januar 2023, 12 Uhr, bei der Abteilung Gemeinden des Justiz- und Sicherheitsdepartements, Bundesplatz 14, 6002 Luzern, einzureichen. Wahlvorschläge müssen mit den Originalunterschriften der Kandidierenden sowie der Unterzeichnenden des Wahlvorschlags versehen sein. Interessierte können sich für den Bezug der Wahlvorschlagsformulare bei der Abteilung Gemeinden melden.