Stadtrat lehnt Initiative «für eine attraktive Altstadt» ab
Der Stadtrat lehnt die Initiative «Für eine attraktive Altstadt» der SP, Grünen und Grünliberalen – sie fordern eine ganzjährig autofreie Altstadt – ab. Der Fokus sei zu einseitig auf das Thema Verkehr gelegt, so der Stadtrat. Er wolle eine gesamtheitliche Strategie erarbeiten.
«Der Stadtrat will eine attraktive Altstadt für Sursee», wird Stadtpräsidentin Sabine Beck in einer Medienmitteilung der Stadt zitiert. Die von den Grünen, der SP und den Grünliberalen im Mai 2023 eingereichte Initiative führe allerdings nicht zu diesem Ziel. Damit werde lediglich erreicht, dass die Altstadt in der Ortsplanung als verkehrsfreie Zone definiert wird. «Diese führt nicht automatisch zu mehr Lebensqualität und Attraktivität.» Zudem ist die Ortsplanung nicht das richtige Mittel zur Erreichung von Verkehrsmassnahmen. Der Stadtrat lehnt die Initiative «Für eine attraktive Altstadt Sursee» darum ab. Er möchte die verschiedenen Fragen rund um diesen wichtigen Stadtteil in einem grösseren Kontext betrachten.
Diverse Interessen einbeziehen
Der Stadtrat will eine ganzheitliche Strategie erarbeiten, bei der die Bevölkerung und weitere Anspruchsgruppen einbezogen werden. Dabei werden die Themen Attraktivierung, Nutzung, Freiraum sowie Parkierung und Verkehr eine wichtige Rolle einnehmen. Unter anderem soll aufgezeigt werden, welche Vor- beziehungsweise Nachteile verkehrliche Anpassungen mit sich bringen würden. «Denn die Auswirkungen einer verkehrsfreien oder verkehrsberuhigten Altstadt auf die verschiedenen Nutzungen wie Wohnen, Gewerbe, Gastronomie und Freizeit können aktuell zu wenig abgeschätzt werden», so der Stadtrat.
«Wir erachten es als unseriös, Entscheide vorwegzunehmen, deren Tragweite völlig unbekannt sind», sagt Sabine Beck und fügt an: «Mit dem Vorgehen des Stadtrats ist sichergestellt, dass die entscheidenden Fragen zuerst beantwortet werden und Grundlagen vorliegen, um Massnahmen umzusetzen.» Zudem wären allfällige verkehrliche Änderungen deutlich einfacher anzugehen und müssten nicht über ein aufwendiges Ortsplanungsverfahren gemacht werden, wie es die Initiative vorsehe. Der Stadtrat hat in den vergangenen Monaten mehrere Gespräche mit den Initianten geführt und sie über seinen Entscheid und Vorgehensvorschlag informiert.
Stimmbevölkerung entscheidet
Die Surseerinnen und Surseer werden an der Gemeindeversammlung vom 19. März 2025 über die Initiative entscheiden. Wird diese angenommen, wird das Ortsplanungsverfahren gemäss Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern durchgeführt. Darüber haben die Stimmberechtigten abermals zu befinden, bevor der Stadtrat das Signalisationsverfahren in Gang setzen kann. Ein breit angelegter Mitwirkungsprozess wird in diesem Fall nicht durchgeführt. Wird die Initiative abgelehnt, wird der Stadtrat den Volksentscheid in seine Gesamtstrategie für die Attraktivierung der Altstadt einfliessen lassen.
«Chance verpasst»
«Nicht überrascht» vom stadträtlichen Entscheid zeigte sich auf Anfrage dieser Zeitung Beni Rindlisbacher, einer der Initianten der Initiative «Für eine attraktive Altstadt». Das Komitee sei schon länger im Austausch mit dem Stadtrat gestanden und über dessen Haltung informiert worden. Man bereite sich nun auf die Gemeindeversammlung vom 19. März 2025 vor, an der die Initiative vor die Stimmbürgerschaft kommt. «Wir halten an der Initiative fest und ziehen sie nicht zurück. Nun hoffen wir auf ein Ja des Souveräns am 19. März», so Rindlisbacher. Das Komitee teile die Ansicht des Stadtrats, dass eine Umsetzung der Initiative lediglich über eine Ortsplanungsrevison möglich sei, nicht, hält er weiter fest. «Aus unserer Sicht gäbe es noch andere Möglichkeiten und Instrumente, unsere Anregung aufzugreifen. So gesehen hat der Stadtrat eine Chance verpasst.»
Info
Das will die Initiative
Die Gemeindeinitiative «Für eine attraktive Altstadt Sursee» beinhaltet im Wortlaut folgendes:
• Die Altstadt Sursee wird als verkehrsfreie Zone definiert.
• In der verkehrsfreien Zone gelten Ausnahmen für den Güterumschlag zu definierten Zeiten, Anwohnende (keine Abhängigkeit von Parkplatz bzw. Parkkarte), Geschäfte/Betriebe in der Altstadt (nur für betriebliche Zwecke), den Langsamverkehr, den öffentlichen Verkehr, Fahrzeuge der Ver- und Entsorgung und öffentlicher Dienste, Handwerker für die Ausführung von Arbeiten in der Altstadt, Personen mit Beeinträchtigung, Taxis und weitere polizeilich bewilligte Fahrten. Die Ausnahmen sind niederschwellig zu ermöglichen und den technologischen/gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen.
• Parkplätze in der Oberstadt werden aufgehoben und für die Belebung der Altstadt tagsüber genutzt, z. B. indem diese Fläche dem Wochemärt zur Verfügung gestellt wird.
• Die Umsetzung der verkehrsfreien Zonen kann in Schritten erfolgen, und es gilt eine Übergangszeit von fünf Jahren.
• Es werden Massnahmen getroffen, um den Durchgangsverkehr über die Umfahrungsstrasse (Münster- bzw. Ringstrasse) zu führen und die Quartierstrassen (Fokus Wilemattstrasse, Dägersteinstrasse und Chr.-Schnyder-Strasse) zwischen Bad- bzw. Schellenrainstrasse und Centralstrasse vom Durchgangsverkehr zu befreien.