Die Verfassungs- und Gesetzesinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» sollen den Schutz der Kulturlandschaft stärken. (Foto Manuel Arnold/Archiv)
Die Verfassungs- und Gesetzesinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» sollen den Schutz der Kulturlandschaft stärken. (Foto Manuel Arnold/Archiv)
02.11.2020

Initiativen «Luzerner Kulturlandschaft»: Regierungs- und Kantonsrat empfehlen Ablehnung

von Red

Am 29. November stimmt das Luzerner Stimmvolk über die Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» ab. Regierungsrat und Kantonsrat empfehlen dem Stimmvolk die Ablehnung der Initiativen, unterbreiten zur Gesetzesinitiative aber einen Gegenvorschlag.

Das überparteiliche Initiativkomitee will mit der Verfassungsinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» den Schutz der Kulturlandschaft stärken und in der Kantonsverfassung verankern. Die Gesetzesinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» wiederum verlangt eine Ergänzung des Planungs- und Baugesetzes. Dabei sollen der Schutz der landwirtschaftlichen Nutzfläche verstärkt und die Anforderungen bei Einzonungen und Überbauungen von landwirtschaftlichen Nutzflächen verschärft werden. Weiter will die Initiative die Kompensation von Fruchtfolgeflächen einschränken und den Landschaftsraum besser erhalten und aufwerten.

Kein Gegenvorschlag zur Verfassungsinitiative …

Regierungsrat und Kantonsrat lehnen beide Initiativen ab. Die Verfassungsinitiative bringe keinen Zusatznutzen, da die mit der Initiative verfolgten Ziele mit dem geltenden Planungs- und Baugesetz bereits erreicht werden könnten, schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Die geforderten Anliegen seien im übergeordneten Recht des Bundes und auch im kantonalen Gesetzesrecht ausnahmslos enthalten. Hinzu komme, dass es sich bei der Luzerner Kantonsverfassung nicht um eine «Vollverfassung» mit inhaltlichen Regelungen zu den verschiedenen Politikbereichen handle, weshalb eine Bestimmung zur Raumplanung fehl am Platz wäre. Aus dieser grundsätzlichen Haltung lehnen der Regierungsrat und der Kantonsrat die Verfassungsinitiative ab und verzichten auf einen Gegenvorschlag.

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… jedoch zur Gesetzesinitiative

Die Annahme der Gesetzesinitiative würde zu einer einseitigen und somit übermässigen Gewichtung des Bodenschutzes führen, dadurch eine differenzierte Raumplanung erschweren und im Endeffekt eine massvolle Entwicklung gefährden, argumentiert der Regierungsrat weiter. «So könnte Land, das als landwirtschaftliche Nutzfläche gilt, nicht mehr bebaut werden, obwohl es sich in der Bauzone befindet, was faktisch einem Bauverbot auf diesen eingezonten Flächen gleichkommt. Auch der Bau von Schulen wäre nur erschwert möglich, da dafür meist Fruchtfolgeflächen beansprucht werden, die faktisch nur noch durch Auszonung kompensiert werden können. Dasselbe gilt für Landwirtschaftsbetriebe, die einen modernen Viehstall bauen oder für Gewerbebetriebe, die sich an ihrem Betriebsstandort vergrössern wollen», lässt sich Regierungsrat Fabian Peter zitieren.

«Regierungs- und Kantonsrat anerkennen jedoch die Anliegen der Initianten grösstenteils und haben daher einen Gegenvorschlag erstellt», sagt Fabian Peter. «Mit diesem werden die Anliegen der Initianten grösstenteils aufgenommen und gleichzeitig die nachteiligen Auswirkungen der Initiative vermieden.»


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