Das Bezirksgericht Willisau verurteilt Springreiter Paul Estermann wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei. (Foto zVg/Archiv)
Das Bezirksgericht Willisau verurteilt Springreiter Paul Estermann wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei. (Foto zVg/Archiv)
22.11.2019

Springreiten: Bezirksgericht Willisau verurteilt Paul Estermann wegen Tierquälerei

von Red

Das Bezirksgericht Willisau spricht den Hildisrieder Springreiter Paul Estermann (56) wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei schuldig.

Dem Olympionike wirft das Gericht vor, die Pferde Castlefield Eclipse und Lord Pepsi zwischen 2014 und 2017 in Hildisrieden mit starken Peitschenhieben gequält zu haben.

In seiner Kurzbegründung schreibt das Gericht, dass die angeklagten Sachverhalte durch Zeugenaussagen, einen Tierarztbericht und Fotos zu beweisen sind. Der Beschuldigte habe beim Trainieren der beiden Pferde das zulässige Mass mittels starker Peitschenhiebe eindeutig überschritten. Da der Beschuldigte die körperliche Integrität und Würde der beiden Pferde je mehrfach verletzt hat, liegt mehrfache Tierquälerei nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG vor.

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Die Strafe beträgt 100 Tagessätze zu 160 Franken (bedingt) bei einer Probezeit von zwei Jahren und eine Verbindungsbusse von 4000 Franken. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Estermanns Verteidiger hat Berufung angemeldet.


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