Finanzvorsteher Reto Wyss antwortet auf parlamentarische Vorstösse zur AFR18.  (Foto zvg)
Finanzvorsteher Reto Wyss antwortet auf parlamentarische Vorstösse zur AFR18.  (Foto zvg)
14.01.2020

Regierung antwortet AFR18-Kritikern

von Red

Der Regierungsrat möchte die hohen Defizite in den Budgets 2020 nicht nur der AFR18 anlasten. «Unabhängige Entwicklungen sind ausschlaggebend für Mehrbelastungen in Gemeindebudgets», schreibt er in Antworten auf parlamentarische Vorstösse. 

Der Luzerner Regierungsrat hat vier parlamentarische Vorstösse beantwortet, die sich mit den Auswirkungen der Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) befassen. Moniert wird unter anderem, dass die finanzielle Belastung der Gemeinden und die Diskrepanz zwischen den Budgets der Gemeinden für das Jahr 2020 und den Globalbilanzen aus den Projektunterlagen zur AFR18 zu hoch sind.

Modellrechnungen in AFR18

In seinen Antworten weist der Regierungsrat darauf hin, dass es sich bei den Globalbilanzen zur AFR18 um Modellrechnungen handelt. «Die Bilanzen stellen die Effekte dar, die bei einer Umsetzung der Vorlage in den Jahren 2014-2016 eingetroffen wären», schreibt er. Ein Vergleich der Globalbilanzen aus den Unterlagen zur AFR18 und den nun publizierten Budgetzahlen 2020 der Gemeinden würden entsprechend sämtliche von der AFR18 unabhängige Entwicklungen ausblenden.

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Vorsichtige Budgetierung?

Der Regierungsrat hält fest: «Die bisher festgestellten Abweichungen zwischen den Zahlen aus den Unterlagen zur AFR18 und den kommunalen Budgets 2020 haben mehrere, von der AFR18 unabhängige Gründe.» Dies seien beispielsweise die Veränderungen der Schüler- und Einwohnerzahlen sowie die höheren Umverteilungsbeträge im innerkantonalen Finanzausgleich wegen der zunehmenden Unterschiede bei der Finanzkraft. Weiter habe das Bundesgerichtsurteil zur Prämienverbilligung Auswirkungen auf die Gemeindebudgets 2020.

Zudem hätten die Gemeinden in der Vergangenheit jeweils vorsichtig budgetiert. «Zwischen 2014 und 2018 wurden Abschlüsse pro Jahr durchschnittlich um über 97 Millionen Franken schlechter eingeschätzt als sie am Ende waren», stützt er seine Aussage. Zuletzt hätten die Gemeinden mit einem Plus von 104 Millionen Franken abgeschlossen, 107 Millionen Franken besser als budgetiert.

Der Regierungsrat mutmasst: «Sollte sich dieser Trend von positiven Abweichungen zwischen Budget und Jahresrechnung auch im Jahr 2020 ergeben, würde sich wohl statt dem prognostizierten Mehraufwand von etwa 20 Millionen Franken ein Mehrertrag ergeben.»

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Warten bis Frühjahr 2022

Der Regierungsrat hält weiter fest, dass es zwei abgeschlossene Rechnungsjahre brauche, um die Auswirkungen der Reform quantifizieren zu können. Die entsprechenden Zahlen würden im Frühjahr 2022 verfügbar sein. Um einen allfälligen Korrekturbedarf mittelfristig abschätzen zu können, werde ein Wirkungsbericht erstellt. Dieser sei 2024 vorgesehen.

Begleitgruppe eingesetzt

Es sei dem Finanzdirektor ein grosses Anliegen, die Umsetzung der Reform gemeinsam mit den Gemeinden zu begleiten. «Die individuellen Abweichungen bei einzelnen Gemeinden sollen im Wirkungsbericht im Detail analysiert werden. Die im Dezember initiierte Begleitgruppe zur AFR 18 soll die Erarbeitung des Berichts eng begleiten», verspricht er. Zudem solle die Begleitgruppe Raum bieten, um die künftige Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden über die AFR 18 hinaus zu besprechen.  

Info

Was ist AFR18?

Mit der von der Stimmbevölkerung beschlossenen AFR18 werden die Aufgaben und deren Finanzierung zwischen dem Kanton und den Gemeinden neu verteilt. Es geht um rund 200 Millionen Franken. Mit der Reform wird die Forderung der Gemeinden erfüllt, die Kosten bei der Volksschule hälftig zu teilen. Bisher lag der Kantonsanteil bei 25 Prozent. Diese Umverteilung belastet den Kanton mit 160 Millionen Franken. Zudem übernimmt der Kanton neu den Grossteil der Kosten des Hochwasserschutzes (Wasserbau und Gewässerunterhalt), was rund 20 Millionen Franken ausmacht. Weitere rund 20 Millionen Franken Mehrbelastung ergeben sich durch verschiedene andere Massnahmen.

Die Mehrbelastung des Kantons wird unter anderem mit Kostenübernahmen der Gemeinden bei anderen Aufgaben und einem Steuerfussabtausch zwischen Kanton und Gemeinden gegenfinanziert. Diese Massnahmen wurden zusammen mit den Gemeinden erarbeitet. Andere Verschiebungen sind nicht möglich, da sonst das Prinzip «Aufgaben- Kompetenz-Verantwortung» verletzt würde. Wie vom Verband der Luzerner Gemeinden (VLG) vorgeschlagen, wurde ein Härtefallausgleich eingesetzt, um jene Gemeinden zu unterstützen, die übermässig belastet worden wären. Wie alle übrigen Zahlen basiert der Härtefallausgleich auf Werten der damals verfügbaren Rechnungsabschlüsse und kann nicht direkt mit den nun aktuellen kommunalen Budgets verglichen werden.


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