Die Staatsanwaltschaft beschuldigt einen 38-jährigen Mann aus Serbien des gewerbemässigen Betrugs.  (Symbolfoto zvg)
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt einen 38-jährigen Mann aus Serbien des gewerbemässigen Betrugs.  (Symbolfoto zvg)
08.10.2021

Betrüger kommt vor das Kriminalgericht

von PD

Die Staatsanwaltschaft Luzern schloss die Untersuchungen gegen einen mutmasslichen Betrüger ab. Der Beschuldigte hat über mehrere Jahre hinweg unter anderem «Unfallautos» verkauft, die er bewusst als unfallfrei deklarierte. 66 Personen wurden so arglistig getäuscht.

Die Staatsanwaltschaft Luzern (Abteilung für Wirtschaftsdelikte) hat die Untersuchung gegen einen 38-jährigen Mann aus Serbien abgeschlossen. Ihm wird unter anderem. vorgeworfen, dass er in der Zeit vom Dezember 2015 bis zum Mai 2017 in mindestens 66 Fällen Unfallfahrzeuge (Autos) verkaufte.

Vertuscht und verschwiegen

Mittels unwahren Inseraten sowie an Besichtigungsterminen spiegelte der Beschuldigte den Käufern arglistig vor, dass es sich bei den Kaufobjekten um unfallfreie Fahrzeuge bzw. nicht Unfallfahrzeuge handelte. Zum Teil vertuschte oder verschwieg er gegenüber den Käufern auch Mängel an den Fahrzeugen.

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Es geht um 1,6 Millionen Franken 

Insgesamt bezahlten die Käufer aufgrund der arglistigen Irreführungen rund ,.6 Millionen Franken an den Beschuldigten beziehungsweise dessen Firma. Hätten die Käufer gewusst, dass es sich um Unfallfahrzeuge oder mangelhafte Autos handelte, hätten sie diese nicht gekauft bzw. nicht zum vereinbarten Preis resp. zu einem tieferen Preis.

Geldwäscherei und keine Buchführung

Die Staatsanwaltschaft hält fest, dass der Beschuldigte wissentlich und willentlich so handelte. Die Staatsanwaltschaft Luzern (Abteilung Wirtschaftsdelikte) überwies die Anklage an das Kriminalgericht. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht bekannt. Der Beschuldigte wird des gewerbsmässigen Betrugs angeklagt. Zudem wird er wegen gewerbsmässiger Geldwäscherei, betrügerischem Konkurs und Pfändungsbetrug, Misswirtschaft und wegen Unterlassung der Buchführung zur Rechenschaft gezogen.

Landesverweisung gefordert

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten (unbedingt) und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 90 Franken (bedingt). Zudem fordert die Staatsanwaltschaft eine obligatorische Landesverweisung. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.


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