Ab 1. Januar 2021 treten neue Verkehrsregeln in Kraft. (Foto Pixabay)
Ab 1. Januar 2021 treten neue Verkehrsregeln in Kraft. (Foto Pixabay)
28.12.2020

Diese drei neuen Verkehrsregeln treten am 1. Januar in Kraft

von PD

Am 1. Januar 2021 treten einige neue Verkehrsregeln in Kraft. Velofahrende können bei entsprechend signalisierten Rotlichtern nach rechts abbiegen. Und Kinder unter 12 Jahren dürfen auf dem Trottoir Radfahren, sofern kein Velostreifen oder Veloweg vorhanden ist.

Die ab 2021 gültigen neuen Verkehrsregeln erlauben es den Velo- und Mofafahrern, an Ampeln bei Rot rechts abzubiegen, wenn dies mit Tafeln signalisiert ist. Die Kombination aus rotem Licht und der Signaltafel bedeutet für Rechtsabbiegende jedoch, dass sie dem Verkehr von links und den Fussgängern den Vortritt gewähren.

Kinder bis 12 Jahre dürfen ab 2021 ausserdem auf dem Trottoir Rad fahren – zumindest dann, wenn weder Velostreifen noch Veloweg vorhanden sind. VCS-Verkehrssicherheitsexperte Michael Rytz rät: «Die neue Regel bringt auch neue Herausforderungen mit sich. Denn auch das Trottoir birgt Gefahrenstellen und nicht jedes Trottoir eignet sich gleich gut.»

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Ein- und Ausfahrten, die über das Trottoir führen, unübersichtliche Hauszugänge oder der Übergang vom Trottoir auf die Fahrbahn bedingen erhöhte Aufmerksamkeit. «Damit sich alle auf dem Trottoir sicher fühlen, ist Rücksicht wichtig: langsam fahren, denn Fussgänger haben Vortritt.»

Rechts vorbeifahren auf der Autobahn

Auch für Autofahrende ändern sich im neuen Jahr einige Regeln. Neben der bei Stau obligatorisch zu bildenden Rettungsgasse ist es vor allem das rechts vorbeifahren auf der Autobahn, das in der Schweiz ein Novum ist. Bislang war dies im parallelen Kolonnenverkehr erlaubt.

Neu darf mit der nötigen Vorsicht auch rechts vorbeigefahren werden, wenn sich auf dem Fahrstreifen zur Linken eine Kolonne gebildet hat. Es werden also künftig mehr Autos auf der Autobahn rechts vorbeifahren. Umso wichtiger ist es, bei jedem Spurwechsel konsequent die nötigen Kontrollblicke durchzuführen: Innenspiegel - Aussenspiegel - Schulterblick.

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Das klassische Überholmanöver gehört aber nach wie vor auf die linke Spur: «Das Rechtsüberholen, also das Ausschwenken auf den rechten Fahrstreifen und dann unmittelbares Wiedereinschwenken, das bleibt auch mit der neuen Verkehrsregel verboten», betont Michael Rytz.

Auf der Webseite www.verkehrsclub.ch/verkehrsregeln sind sämtliche Neuerungen ab dem 1.  Januar 2021 erklärt und illustriert.


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