Die Maskenpflicht auf den Gängen an den Schulen bleibt weiterhin bestehen. (Foto Alexander Hauk/Pixelio)
Die Maskenpflicht auf den Gängen an den Schulen bleibt weiterhin bestehen. (Foto Alexander Hauk/Pixelio)
07.10.2020

Bisherige Schutzkonzepte an den Schulen werden weitergeführt

von PD

Das Bildungs- und Kulturdepartement hat in Absprache mit dem Kantonsarzt entschieden, aufgrund der aktuellen Pandemielage die bisherigen Schutzkonzepte an den Schulen weiterzuführen.

Seit dem Beginn des Schuljahres 2020/21 gelten an den Schulen des Kantons Luzern die Corona-Schutzkonzepte für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrpersonen. Das Bildungs- und Kulturdepartement BKD überprüft regelmässig die aktuelle Lage und die entsprechenden Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie sowie zum Schutz vor Ansteckungen.

Wie die Staatskanzlei mitteilte, hat das BKD in Absprache mit dem Kantonsarzt nun beschlossen, die bisherigen Massnahmen an den Schulen weiterzuführen. Die aktuellen Fallzahlen und die Vorgaben des BAG erlauben keine Lockerungen. Ziel ist nach wie vor, soviel regulären Präsenzunterricht wie möglich zu halten und gefährdete Personengruppen zu schützen.

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Somit gilt weiterhin:

An Volksschulen: Ganzklassenunterricht, Maskenpflicht in der Sekundarschule nur im Ausnahmefall, Quarantäne nach Rückkehr aus Risikoländern

An Gymnasien, Berufsfachschulen: Abstand 1,5 Meter muss eingehalten werden, ansonsten Maskenpflicht. Untergymnasium: analog Sekundarschulen, aber Maskenpflicht in den Gängen und Begegnungsräumen, Quarantäne nach Rückkehr aus Risikoländern

An Hochschulen: Hier gelten seit Semesterbeginn Mitte September ähnliche Schutzkonzepte, angepasst an die jeweilige Situation vor Ort.


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